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08. November 2021

Es besteht nunmehr eine flächendeckende Pflichtuntersuchung für alle erlegten Wildschweine auf Afrikanische Schweinepest in ganz Sachsen.

Aufgrund zahlreicher festgestellter Ausbrüche der afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im Landkreis Görlitz und nunmehr auch im Landkreis Meißen hat die Landesdirektion Sachsen hat die entsprechende Allgemeinverfügung zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten veröffentlicht. Es besteht nunmehr eine flächendeckende Pflichtuntersuchung für alle erlegten Wildschweine auf ASP in ganz Sachsen, zusätzlich zu der bereits bestehenden Untersuchungspflicht bei Fall- und Unfallwild sowie krank erlegtem Wild.
Zur Umsetzung dieser Regelungen weist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) darauf hin, dass ab sofort bei jedem erlegten Wildschwein unverzüglich eine Kennzeichnung mit Wildmarken vorzunehmen ist, Blutproben für die Untersuchung auf ASP zu nehmen (rote und graue Kabevette) und diese inkl. Begleitschein  in den Kurierräumen des Landratsamtes abzugeben sind.  Zudem besteht die Möglichkeit die Blutproben gemeinsam mit den Trichinenproben in den Trichinenuntersuchungsstellen abzugeben. Für den zusätzlichen Aufwand erhält der Jäger bei Erfüllung aller Pflichten eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro. Das Wildbrets von gesund erlegten Wildschweinen soll erst nach Vorlage des negativen virologischen Untersuchungsbefundes erfolgen.

Probenbegleitschein

Merkblatt Aufwandsentschädigungen 

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