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Abschlussveranstaltung in Niederfrohna - Danksagung Landrat

04. Dezember 2023 Niederfrohna

Am 27. November 2023 fand im Rahmen einer Veranstaltung das Flurbereinigungsverfahren Niederfrohna seinen Abschluss.

Nach einleitenden Worten von Landrat Carsten Michaelis gab es einen Rückblick über das Verfahren sowie Danksagungen an die Beteiligten.

Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Niederfrohna übernimmt der Landkreis Zwickau Flächen vom Landkreis Mittelsachsen. 

Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Niederfrohna beim Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung erarbeitete u. a. die neue Grundstücksstruktur und stellte den Flurbereinigungsplan auf. Mit dem Flurbereinigungsplan wird auch die Landkreisänderung im Bereich der BAB 72 bestandskräftig und die Fläche des Landkreises Zwickau wächst um 1,8692 Hektar.

Nachdem am 22. August 2022 der neue Rechtszustand eingetreten war, konnten in den vergangenen Monaten die Ergebnisse des Flurbereinigungsplanes in die öffentlichen Bücher (Grundbuch und Kataster) übernommen werden. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner letzten Sitzung den Beschluss zur Schlussfeststellung des Verfahrens beschlossen. Das heißt, dass alle Ansprüche der Teilnehmer berücksichtigt wurden und keine Rechtsbehelfsverfahren mehr anhängig sind. Es wurden alle gemeinschaftlichen Anlagen hergestellt, den entsprechenden Trägern übergeben.

Der Schlussverwendungsnachweis für die ausgereichten Fördermittel wurde von der Oberen Flurbereinigungsbehörde genehmigt. Es existieren keine Forderungen und Verbindlichkeiten mehr für die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft kann erlöschen.

Das Verfahren wurde mit der Schlussfeststellung vom 27. Oktober 2023 abgeschlossen. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung durch das Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung beim Landkreis Zwickau wird das Verfahren und gleichzeitig auch die Tätigkeit des Vorstandes beendet.

Das Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung beim Landkreis Zwickau möchte sich nun bei allen Beteiligten bedanken. Es ist gelungen, die Landnutzungskonflikte zu lösen und für die Eigentümer Voraussetzungen zu schaffen, die auch in Zukunft die freie Verfügung des Grundbesitzes garantieren.
Damit wurde nachhaltig zur Entwicklung unseres ländlichen Raumes beigetragen.

Hintergrund: 
Aktuell werden 15 laufende Flurbereinigungsverfahren durch das Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung beim Landkreis Zwickau mit einer Verfahrensfläche von insgesamt ca. 9 000 Hektar bearbeitet. Weitere Verfahren sind in Vorbereitung. 

Flurbereinigungsverfahren werden in der Regel angeordnet, um Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der Landwirtschaft sowie zur Förderung der Landeskultur und Landentwicklung durchzuführen. Hierfür hat der Gesetzgeber der Flurbereinigungsbehörde als Hauptinstrumente die Bodenordnung sowie die Ausführung investiver Maßnahmen im Bereich Wegebau, Wasserbau, Landschaftspflege und Naturschutz bereitgestellt. Die wesentlichsten Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde werden dabei in Sachsen auf die Teilnehmergemeinschaften übertragen. Die Teilnehmergemeinschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Kraft Gesetzes mit der Verfahrensanordnung entstehen. Alle Eigentümer und Erbbauberechtigte der in den jeweiligen Verfahrensgebieten befindlichen Flurstücke bilden eine Teilnehmergemeinschaft. Die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft führen in der Regel ein gewählter Vorstand.

Karte zur Flurbereinigung
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