Das Flächennaturdenkmal umfasst den Neumarker Bach und dessen Ufer.
Die Unterschutzstellung dient dem langfristigen Erhalt eines für die Naturausstattung des Landkreises Zwickau repräsentativen naturnahen, mäandrierenden Flachlandbaches mit seinen begleitenden Uferbiotopen. Ein großer Teil der vorhandenen Biotoptypen ist kaum regenerierbar und aus diesem Grunde besonders schutzbedürftig.
- Verordnung von 2023 pdf / 9,58 mb