Hintergrund ist, dass sich aus dem Rechtskreiswechsel ins SGB II hierfür unterschiedliche Umsetzungsprobleme ergeben und der Bewilligungszeitraum sich in den meisten Fällen auf weniger als einen Monat beschränken würde.
Daher wird von der Fortführung dieses Angebots abgesehen. Bisher eingegangene Anträge werden selbstverständlich noch bearbeitet.