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Grafik Gebäudeeinmessung mit Häuschen und Kartenausschnitt

Landkreis Zwickau

Wurde nach dem 24. Juni 1991 ein Gebäude abgebrochen, neu errichtet, in den Außenmaßen wesentlich verändert oder die Flurstücksnutzung geändert, hat der Eigentümer den veränderten Zustand in das Liegenschaftskataster eintragen zu lassen.

Informationen für Grundstückseigentümer zur gesetzlich vorgeschriebenen Einmessungspflicht für alle nach dem 24. Juni 1991 errichteten oder abgerissenen Gebäude

In den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden für das Gebiet des Freistaates Sachsen flächendeckend:

  1. Flurstücke mit ihren Ordnungsmerkmalen, Grenzen, Abmarkungen, Lagebezeichnungen, Flächengrößen und den Angaben zur Eigentumsart, Grundbuchamt, Grundbuchbezirk und Grundbuchblattnummer sowie
  2. Nutzungen und Gebäude

dargestellt und beschrieben (§ 10 Abs. 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG).

Dabei kommt der Erfassung des Gebäudebestandes eine enorme Bedeutung zu.

Nach der endgültigen Fertigstellung sind die Gebäude für das Liegenschaftskataster einzumessen.

Bei deren Aufmessung ist der äußere Gebäudeumring maßgebend.

Er wird im Zuge einer terrestrischen oder satellitengestützten Aufmessung bestimmt. Dabei werden die Koordinaten des Gebäudes in Bezug auf das übergeordnete geodätische Festpunktfeld festgelegt.

Grafik Gebäudeeinmessung mit Häuschen und Ausschnitt Liegenschaftskarte

Gesetzesgrundlage

Damit besteht diese Verpflichtung für den Grundstückseigentümer bereits seit 1991.

* Eine wesentliche Veränderung in den Außenmaßen eines Gebäudes liegt vor, wenn sich die Grundfläche eines Gebäudes durch den Anbau oder Abriss eines Gebäudeteiles um mehr als 10 Quadratmeter verändert.

 

Hinweise zur Einmessung

  1. Das Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung erhält von den zuständigen Bauaufsichtsbehörden Informationen zu geplanten und durchgeführten Baumaßnahmen.
     
  2. Die Einmessungspflicht ist keine personenbezogene Verpflichtung des Bauherrn.
     
  3. Wird ein Grundstück mit einem Gebäude veräußert, das noch nicht eingemessen ist, erfolgt ein Übergang der Einmessungspflicht auf die Erwerber.
     
  4. Baupläne, Absteckpläne oder Lagepläne werden als Fortführungsunterlagen nicht anerkannt, da in ihnen nur das Projekt dargestellt wird.
     
  5. Für die Fortführung des Katasters und somit den amtlichen Nachweis wird die Vermessung des fertiggestellten Gebäudes benötigt.

Das Liegenschaftskataster dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung von Rechten an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr.

Die Übereinstimmung zwischen Liegenschaftskataster und Grundbuch ist zu wahren.

Darüber hinaus werden die Daten als Geobasisdaten für vielfältige Anwendungen in Wirtschaft und Verwaltung genutzt, zum Beispiel auch für den Umwelt- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Rettungsleitstellen.

Aktualität und Vollständigkeit des Liegenschaftskatasters sind Voraussetzung für eine effektive Nutzung.

Gebäude im Sinne des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes sind oberirdische, überdachte, mit dem Erdboden fest verbundene bauliche Anlagen,

  1. die von Menschen betreten werden können,
  2. die dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen dienen,
  3. die von Außenwänden umfasst sind,
  4. deren Grundfläche mehr als 10 m² beträgt,
  5. die nach Art und Weise der Bauausführung eine dauernde Nutzung zulassen und
  6. die sich nicht in Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes befinden.

Dies bedeutet, dass hiervon sowohl Gebäude betroffen sind, die gemäß der §§ 63 und 64 Sächsischer Bauordnung (SächsBO) genehmigungspflichtig bzw. nach § 62 SächsBO genehmigungsfreigestellt sind, als auch solche Gebäude, die nach § 61 SächsBO verfahrensfrei errichtet wurden.

Für Gebäude, die vor 1991 errichtet wurden, besteht keine gesetzliche Einmessungspflicht. Die Gebäudeeinmessung sollte trotzdem beantragt werden. Sie wird außerdem zu ermäßigten Gebühren ausgeführt.

Anmerkung: Bei einer beantragten Katastervermessung werden auf dem betroffenen Flurstück alle fehlenden Gebäude eingemessen.

Gebäudeeinmessungen sind bei einem im Freistaat Sachsen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu beantragen.

Die Kosten werden einheitlich nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) erhoben und sind in der Regel in drei Teilbeträgen zu entrichten.

Sie erhalten jeweils einen Kostenbescheid vom Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung für

  • die Bereitstellung von Vorbereitungsdaten an den ÖbVI,
  • vom ÖbVI als vermessende Stelle für die Vermessungsleistung vor Ort sowie seitens
  • der unteren Vermessungsbehörde (Amt Ländliche Entwicklung und Vermessung) für die Übernahme der Ergebnisse von Katastervermessung und Abmarkung in das Liegenschaftskataster.

Der ÖbVI wird Sie hierzu entsprechend beraten.

Wurde ein Gebäude vollständig abgebrochen, genügt die schriftliche Mitteilung des Grundstückseigentümers an die katasterführende Behörde - die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters erfolgt kostenfrei.

Der teilweise Abriss eines Gebäudes ist eine bauliche Veränderung an einem Gebäude und erfordert eine wie vorher schon beschriebene Gebäudeeinmessung.

Wenn Sie weitere Fragen haben steht Ihnen die Geschäftsstelle des Amtes für Ländliche Entwicklung und Vermessung für weitere Auskünfte zur Verfügung und berät Sie gern:

Telefon:                 0375 4402 25601

Telefax:                  0375 4402 25709

E-Mail:                  vermessung@landkreis -zwickau.de


Öffnungszeiten der Geschäftstelle:

Montag                   geschlossen

Dienstag                 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch                geschlossen

Donnerstag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag                    geschlossen

  • Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend notwendig.

Besucheradresse:

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Landratsamt

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Gerhart-Hauptmann-Weg 1, Haus 2

08371 Glauchau


Postanschrift:

Landkreis Zwickau

Landratsamt

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

PF 10 01 76

08067 Zwickau

 

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