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Datenschutzhinweise des Amtes für Abfallwirtschaft zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Seit Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung mit dem Ziel, den Schutz personenbezogener Daten  europaweit einheitlich zu regeln. Auch Behörden haben jetzt weitreichendere Pflichten. Um diesen gerecht zu werden, hat das Amt für Abfallwirtschaft ein Informationsblatt erarbeitet. Es gilt für alle Daten, die wir verarbeiten – von den Adressen der Preisrätselteilnehmer bis hin zu den Eigentümerdaten, die für Anträge erforderlich sind.

 

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