Neben der Grippeschutzimpfung werden Impfungen durchgeführt gegen
- Tetanus/Diphterie/Keuchhusten/Kinderlähmung,
- FSME
- Masern/Mumps/Röteln
- Gürtelrose (ab dem 60. Lebensjahr oder ab dem 50. Lebensjahr bei chronischen Krankheiten)
- Pneumokokken (ab dem 60. Lebensjahr oder chronischen Krankheiten).
Ort: Verwaltungszentrum Zwickau, Haus 4, Zimmer 220.
Mitzubringen sind
- die Krankenversichertenkarte und
- der Impfausweis.
Impfungen bei Kindern sollten prinzipiell bei den behandelten Kinderärzten erfolgen und nur in Ausnahmefällen im Gesundheitsamt. Bedingung dafür ist das vollendete 5. Lebensjahr.