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Die Industrieemissions-Richtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen und bündelt sieben Vorläufer-Richtlinien mit Bezug zu Industrieemissionen.

IED (engl. Industrial Emissions Directive)

Das Ziel der Richtlinie liegt in der Vermeidung oder weitest möglichen Verminderung von Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen. Zu diesem Zweck müssen die Industrieanlagen "beste verfügbare Techniken" (BVT, engl. BREF) anwenden.

Um welche Anlagen es sich dabei im Einzelnen handelt, ist in dem Anhang 1 der Industrieemissions-Richtlinie geregelt, z. B. Abfallrecyclinganlagen, Oberflächenbehandlungsanlagen, Anlagen zur Herstellung chemischer Erzeugnisse.

Im Landkreis Zwickau existieren zurzeit 21 Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen.

Nach den §§ 10 Abs. 8a und 52a BImSchG sind Genehmigungsbescheide und Überwachungsprotokolle/Überwachungsprogamm für diese Anlagen im Internet öffentlich bekannt zu machen.

Informationen hierzu können über die nachstehenden Links aufgerufen werden.

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