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Allgemeinverfügungen Sachsen ASP-Sperrzonen, Informationen zur Probenentnahme und Probenentbegleitschein Wildschwein, Hinweise zur Fallwildsuche und Merkblätter zur Anzeige einer Jagd

Übersichtsliste AKTUELLE INFORMATIONEN zur Tiergesundheitslage

Probentransport Wildschweine und Probennahme zur Untersuchung auf ASP

Die Jagdausübungsberechtigten bringen bitte verendet aufgefundene Wildschweine (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein unverzüglich unter

  • Telefonischer Anmeldung (Telefon 0375 4402-22601 oder 0375 4402-22610 Frau Dr. Kirchgatter
  • mit Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes
  • in das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA),
    - Standort Werdau, Zum Sternplatz 7               oder
    - ehemaliger Standort
     Glauchau, Chemnitzer Straße 29 

Bitte beachten Sie, dass gerade bei sommerlichen Temperaturen die Proben nicht im Auto gelagert werden dürfen. Nach erfolgter Probennahme sollte so zügig wie möglich die Probe (bei Bedarf Zwischenkühlung in einer kleinen Kühltasche), zur Untersuchung gebracht werden. Ein Einfrieren der Proben ist auch nicht so günstig.

Durch Hitzeeinfluss wird die ASP-Diagnostik negativ beeinflusst.

 

Einführung Sächsisches Wildmonitoring (SWM) - Kennzeichnungssystem Wild-ID

Kennzeichnung von Schwarzwild

Einführung der sachsenweit einheitlichen Wild-ID erfolgt. Ab dem 01.04.2024 ist diese Wild-ID Pflicht!
Wild-IDs erhältlich im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (0375/440222605).


Nutzung Sächsisches Wildmonitoring (SWM)

Das SWM kann ab sofort neben der bereits etablierten Streckenerfassung jetzt auch zur ASP-Probenerfassung genutzt werden. Auskünfte erteilt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (0375/440222601).

> Siehe Infoblatt des SMS

Informationen zur Fallwildsuche

An dieser Stelle erfolgen im Fall der angeordneten Fallwildsuche aktuelle Informationen.

Informationen zur Anzeige einer Jagd

An dieser Stelle erfolgen weitere Hinweise, wenn der Landkreis Zwickau von einer Sperrzone betroffen ist. Momentan ist die Anzeige beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt nicht erforderlich.

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