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zwei Bachen mit ihren Frischlingen

01. Januar 2022

Bis 31. Dezember 2023 übernimmt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die Kosten der Verwaltungsgebühr für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild.

Jagdausübungsberechtigte werden bei der Abgabe der Trichinenproben in den Annahmestellen des Landkreises Zwickau weiterhin nicht finanziell belastet.

Mit der Verwaltungsvorschrift "Trichinenerstattung Schwarzwild" vom 8. Dezember 2021 erfolgt abermals die Kostenübernahme der Verwaltungsgebühr für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild. Bis 31. Dezember 2023 übernimmt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die Gebühr.

Hintergrund:

Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt übernimmt aus übergeordneten Gründen der Seuchenprophylaxe und Seuchenbekämpfung die bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten anfallenden Verwaltungsgebühren für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild.

Mit dieser Regelung soll, als ein Baustein der Seuchenbekämpfung, die Abschussquote von Wildschweinen erhöht werden. Die hohen Wildschweinbestände, die sich seit Anfang der 90iger Jahre nahezu verdreifacht haben, stellen beim Eintrag und bei der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) einen wesentlichen Risikofaktor dar.

Die Tierseuche Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist 2014 aus Osteuropa in die EU eingebrochen und breitet sich seitdem auch weiter in Deutschland aus.

Hauptüberträger der Seuche sind infizierte Schweine und Erzeugnisse, die aus infizierten Schweinen hergestellt wurden. Empfänglich für die Seuche sind in Europa ausschließlich Haus- und Wildschweine. Der Mensch ist für das Virus nicht empfänglich.

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