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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gab bekannt, dass die Zulassungsbescheinigungen mit und ohne Trennstrich gleichberechtigt gültig sind.

Hintergrund dieser Meldung: Früher trennte ein Bindestrich das Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk vom Rest des Kennzeichens. In einigen Zulassungsbescheinigungen ist dieser Strich noch abgedruckt. Auf den EU-Kennzeichen gibt es diesen Bindestrich jedoch nicht.

Aufgrund der unterschiedlichen Schreibweise auf Fahrzeugschein und Kennzeichen verbreitete sich das Gerücht, in Einzelfällen sei es im Ausland zu Problemen gekommen. Die Information des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur dazu finden Sie hier.

Hier finden Sie weitere Informationen speziell für Österreich

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