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01. August 2012

Für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen wurde eine Meldeverpflichtung für Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen zu Dioxinen und PCB (Polychlorierte Biphenyle) eingeführt, deren Bestimmungen am 01. Mai 2012 in Kraft traten.

Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes sowie anderer Vorschriften vom 27. Juli 2011 (BGBl. I S. 1608) wurden in Umsetzung der Nummer 8 des Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer verpflichtet, ihnen vorliegende Ergebnisse über Gehalt an Dioxinen sowie dioxinähnlichen und nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen den zuständigen Behörden mitzuteilen.

Nach § 2 Absatz 2 Satz 2 der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung haben die Unternehmer die von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellte digitale Datei zu verwenden und digital zu übermitteln.

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Zwickau stellt die digitale Datei den Lebensmittelunternehmen zur Verfügung.

Erfassungstabelle für Lebensmittelunternehmer
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