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zwei Bachen mit ihren Frischlingen

08. August 2018

Der Erlass zur Durchführung des Monitorings auf das Virus der Klassischen Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen wurde aktualisiert.

Eine grundsätzliche Änderung des bisherigen Prozedere erfolgt nicht.

 

  • Die Überwachung KSP/ASP bei gesund erlegten Wildschweinen erfolgt ebenfalls mittels Blutprobenentnahme durch den Jäger.
  • Die Proben werden gleichfalls zur ASP Diagnostik herangezogen.
  • Die Überwachung KSP/ASP im Wildschwein erfolgt
    • bei jedem krank erlegten Wildschwein mittels frischer Blutproben, wenn möglich Organproben.
    • bei jedem verendet aufgefundenen Wildschwein (= Fall- und Unfallwild) mittels Tupferproben, wenn möglich Organproben.
  • Fallwild verbleibt sofern möglich bis zur Befundvorlage am Fundort.

  • Es ist der anliegende Probenbegleitschein zu verwenden
    • vollständig
    • leserlich
    • sauber verpackt.
    • siehe auch Infoblatt Unterweisung der JAB durch die LÜVÄ
  • Die Einsendung der Proben erfolgt direkt an die LUA oder über das LÜVA.
  • Ganze Tierkörper sind erst nach Absprache mit dem LÜVA einzusenden.

  • Die Laborkosten werden durch das Land getragen.
  • Die JAB erhalten im Rahmen der Überwachung KSP/ASP WS eine Aufwandsentschädigung von
    • 10 EURO bei gesund erlegtem Wild (Probe muss für beide Untersuchungen geeignet sein) und
    • NEU 30 EURO bei krank erlegtem oder Fall- und Unfallwild.
  • Voraussetzung ist die Eignung der Probe.
  • Auszahlung erfolgt bei vorliegendem Befund.

 

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