Die einstweilige Sicherstellung dieser Bäume ist zur Sicherung von Lebensstätten der streng geschützten höhlenbrütenden Vogelarten Mittelspecht Dendrocopos medius, Grauspecht Picus canus und Schwarzspecht Dryocopus martius erforderlich.
- Verordnung von 2016 pdf / 3,15 mb