Das Leistungsspektrum der Abfallwirtschaft im Landkreis bleibt weiterhin auf seinem hochwertigen Niveau erhalten und wird ab 2025 um die Sammlung von Alttextilien ergänzt.
Die Abfallgebühren wurden für die Zeit ab 2024 bis Ende 2027 neu kalkuliert. Erstmals seit über zehn Jahren müssen die Abfallgebühren im Landkreis Zwickau angehoben werden. Die Steigerung beträgt im Schnitt etwa 21 Prozent gegenüber den momentanen Gebühren.
Die Abfallgebühren sind weiterhin so gestaltet, dass sich Abfallvermeidung und -trennung lohnt. Bei richtiger Trennung verursacht jeder weniger Restabfall und die individuellen Gebühren können damit direkt beeinflusst werden.
Noch immer landet im Landkreis zu viel biogener Abfall im Restabfall.- Als Anreiz zur Nutzung der Biotonne bleibt dieser weiterhin 40 Prozent günstiger im Vergleich zur Nutzung der Restabfalltonne.
Landrat Carsten Michaelis erklärt: „Die Auswirkungen hoher Inflation und Preissteigerungen in allen Bereichen, vor allem bei Energie und Kraftstoffen, Personal sowie Fahrzeugen, gehen leider auch nicht an der Abfallwirtschaft spurlos vorbei. Eine Anpassung der Abfallgebühren ist unumgänglich, um bei steigenden Kosten die Abfallwirtschaft im Landkreis Zwickau in ihrer zuverlässigen Form in den kommenden Jahren weiterhin kostendeckend anzubieten. Mit der Neukalkulation können die Abfallgebühren für die nächsten vier Jahre stabil gehalten werden. Bislang zählten unsere Abfallgebühren mit zu den niedrigsten in Sachsen. Trotz der Anhebung bleiben wir mit unseren Abfallgebühren in den Jahren 2024 bis 2027 von rechnerisch 62 Euro pro Jahr und Person weiterhin unter dem sachsenweiten Durchschnitt von 66 Euro aus dem Jahr 2021.“
Weitere Informationen zu den Abfallgebühren und der Gebührenhöhe in 2024 finden Sie unter dem beigefügten Download sowie in den FAQs.
- Abfallgebühren 2024 pdf / 59,35 kb
Hintergrundinformationen und FAQ zu den Abfallgebühren
Bildquelle: iStock@Romolo Tavani
Warum wurden die Abfallgebühren neu kalkuliert?
Nach den gesetzlichen Regeln für Kommunalabgaben dürfen Abfallgebühren für maximal fünf Jahre kalkuliert werden.
Der derzeitige Kalkulationszeitraum der Abfallgebühren ist seit 1. Januar 2019 in Kraft und endet zum 31. Dezember 2023. Der neue Zeitraum umfasst vier Jahre und führt zu stabilen Gebühren bis zum Ende des Jahres 2027.
Warum wurden die Abfallgebühren über vier Jahre kalkuliert?
Ein längerer Kalkulationszeitraum bietet sowohl für die Gebührenzahler als auch den Landkreis mehr Planungssicherheit. Im Vorfeld einer Kalkulation müssen die ansatzfähigen Kosten geschätzt werden. Über einen längeren Zeitraum können Schwankungen von preisbildenden Faktoren wie Kraftstoffpreisen und Personalkosten besser ausgeglichen werden Dies führt dazu, dass durch einen längeren Zeitraum die Gebühren weniger stark schwanken und dadurch relativ stabil gehalten werden können.
Wie erfolgt die Kalkulation der Abfallgebühren?
Abfallgebühren werden nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kostendeckend kalkuliert. Dies bedeutet, dass nur ansatzfähige Kosten in die Gebühren einfließen dürfen und weder Gewinne noch Verluste erwirtschaftet werden.
Es werden hierbei die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes, sowie der für den Kalkulationszeitraum vorliegende Kenntnisstand der Entwicklung der Abfallmengen, der Leistungsentgelte der beauftragten Dritten, der Verwertungs- und Beseitigungsentgelte beziehungsweise -gebühren sowie aller sonstigen im Rahmen der Betreibung der öffentlich-rechtlichen Einrichtung des Landkreises Zwickau ansatzfähigen Kosten berücksichtigt.
Aus welchen Gründen steigen die Abfallgebühren?
Die Erhöhung der Abfallgebühren basiert auf der Planung der Abfallmengen und der abfallwirtschaftlichen Leistungen sowie insbesondere einer Vorausschau auf die Kostenentwicklung für die Jahre 2024 bis 2026.
Folgende Faktoren führen zur Erhöhung:
- Steigende Sammelkosten in allen Abfallarten aufgrund der Entwicklung der Personalkosten, steigender Kraftstoff- und Energiepreise und erhöhter Aufwendungen für die Fahrzeugbeschaffung und -Erhaltung.
- Steigende Verwertungskosten beim Restabfall ab 2024 aufgrund der CO2-Bepreisung für die thermische Verwertung.
Wie setzen sich die Abfallgebühren zusammen?
Das derzeitige, etablierte Gebührenmodell wird beibehalten und besteht weiterhin aus:
a) Sockelgebühren
Die Sockelgebühr umfasst, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Einrichtung, fixe Vorhaltekosten. Diese verbrauchsunabhängigen Kosten entstehen, um die Leistungen der Abfallentsorgung überhaupt bereitstellen zu können. Daneben enthält die Sockelgebühr auch nicht direkt zuordenbare Leistungen, welche ohne gesonderte Gebühren angeboten werden.
b) Leistungsgebühren
Leistungsgebühren für Restabfall und Bioabfall sind verbrauchsabhängige Gebühren. Die Gebührensätze werden linear proportional zu dem jeweils geleerten Abfallbehältervolumen gebildet und sind in Abhängigkeit der jeweiligen Behältergröße gestaffelt. Die Leistungsgebühr Bioabfall ist anreizfördernd um 40 Prozent niedriger als die Leistungsgebühr Restabfall.
c) Transportgebühren für Elektronik-Altgeräte
Die Transportgebühr richtet sich nach Anzahl und Größe der Geräte der vom Landkreis abzuholenden Elektronikaltgeräte vom Bereitstellungsort zur nächsten Sammelstelle.
d) Zusatzgebühren
Die Zusatzgebühren werden für die Abfallbehälterumstellung, also für das Aufstellen und Abziehen von Abfallbehältern, sowie für die Zusatzleistung Bereitstellungsservice, also das Herausholen und Zurückstellen von Abfallbehältern von Standplätzen zum Zweck der Entleerung, erhoben.
Welche Leistungen sind in der Sockelgebühr enthalten?
Mit der Sockelgebühr werden im Einzelnen folgende Leistungsbestandteile finanziert:
- die Vorhaltung der öffentlichen Einrichtung der Abfallentsorgung des Landkreises,
- das Einsammeln, Befördern und Verwerten von Altpapier,
- die Entsorgung von sperrigen und sperrigen Kunststoffabfällen Abfällen einmal jährlich pro Haushalt oder pro Gewerbe,
- die Entsorgung von Schrott,
- die Entsorgung von Alttextilien (ab 2025),
- die Entsorgung von Schadstoffen zweimal jährlich durch mobile Schadstoffsammlungen sowie einmal monatlich auf einem zentralen Sammelplatz im Gebiet der Stadt Zwickau,
- der Betrieb von Sammelstellen für die Annahme von Elektro(nik)-Altgeräten und Schrott,
- die Weihnachtsbaumentsorgung einmal jährlich,
- die Bereitstellung der zugelassenen Abfallbehälter für Restabfall, Bioabfall und Altpapier durch den Landkreis für die getrennte Bereitstellung von Abfällen,
- die Installation und Gewährleistung der Funktionsweise der Codierung an den vom Landkreis bereitgestellten Abfallbehältern für Restabfall, Bioabfall und Altpapier,
- die Durchführung der Abfallberatung,
- die Öffentlichkeitsarbeit,
- die Verwaltung, Organisation und Umsetzung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen,
- die Rekultivierung, Sanierung und Nachsorge der stillgelegten, ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen (kommunale Altanlagen), die dem Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen in Wahrnehmung der Verpflichtungen des Landkreises als Rechts- und Funktionsnachfolger auf Grund seiner Inhaberschaft und als dessen letzter Betreiber entstehen,
- die Entsorgung illegal abgelagerter Abfälle.
Wie viel bezahlt ein Beispielhaushalt im Landkreis Zwickau mehr?
Im Durchschnitt beträgt die Erhöhung der Gebühren 20,7 Prozent. Wie sich die Gebühren im Einzelnen verändern, ist in erster Linie von den Gegebenheiten vor Ort abhängig. Dabei spielen Anzahl und Größe der Behälter genauso eine Rolle wie die Häufigkeit der Leerungen sowie das individuelle Verhalten zur richtigen Abfalltrennung.
Entwicklung der Abfallgebühren im Landkreis anhand eines Beispielhaushalts mit vier Personen sowie 14 Leerungen eines 120 Liter Restabfallbehälters je Jahr:
Wie entwickelten sich die Abfallgebühren seit 2011?
Im Landkreis konnten die Abfallgebühren über zehn Jahre stabil gehalten werden. In den Jahren 2014 und 2019 konnte aufgrund der guten wirtschaftlichen Situation sogar eine geringfügige Senkung an die Gebührenzahler weitergegeben werden.
Entwicklung der Abfallgebühren je Einwohnerin und Einwohner des Landkreises Zwickau von 2011 bis 2027: