Das Naturschutzgebiet „Moosheide Obercrinitz“ umfasst circa 62 Hektar und liegt im Landkreis Zwickau auf dem Gebiet der Gemeinde Crinitzberg, Gemarkung Obercrinitz sowie Gemarkung Bärenwalde und auf dem Gebiet der Gemeinde Hartmannsdorf, Gemarkung Giegengrün. Es ist dem Naturraum „Unteres Westerzgebirge“ zuzuordnen und befindet sich hier wiederum am südöstlichen Randbereich des Kirchberger Granitkessels.
Die Moosheide ist Teil einer größeren geschlossenen Waldfläche um die Granithärtlinge des Seidelsberges und Giegensteins. Das größtenteils abgetorfte Hochmoor gehört mit einer Höhenlage von 490 bis 500 m NN zu den am tiefsten gelegenen erzgebirgischen Hochmooren. Es ist aufgrund des unruhigen und kuppigen Kleinreliefs im Kirchberger Granitkessel und der dadurch bedingten Flächenwasserscheide ursprünglich als Wasserscheidenmoor entstanden.
Dieses Gebiet stellt in seiner Charakteristik ein für den Landkreis Zwickau einzigartiges Naturreservat dar, das sich durch viele Besonderheiten, vor allem in Bezug auf Hydrologie, Bodenkunde, Klima sowie Pflanzen- und Tierwelt auszeichnet.
Die Kernzone des Naturschutzgebietes bildet die Fläche des gleichnamigen übergeleiteten Flächennaturdenkmals (FND) „Moosheide Obercrinitz“, welches 1980 durch Beschluss des Rates des Kreises Zwickau erstmals unter Schutz gestellt wurde. Mit der Ausweisung des Naturschutzgebietes „Moosheide Obercrinitz“ wurde auch für das darin integrierte Flächennaturdenkmal ein mit heutigen Rechtsgrundlagen konformer Schutz erreicht.
Darüber hinaus ist das Moorgebiet Moosheide Obercrinitz Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes "Natura 2000", welches zur Erhaltung und Entwicklung repräsentativer und besonders schutzwürdiger Lebensräume und Arten in der Europäischen Union geschaffen wurde.
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes dient insbesondere dem langfristigen Schutz und Erhalt eines für die Naturausstattung des Landkreises Zwickau repräsentativen naturnahen, strukturreichen montanen Feuchtgebietes mit Mooren, Moorwäldern sowie angrenzendem bodensauren Buchenwald einschließlich der im Gebiet vorkommenden Lebensraum- und Biotoptypen sowie seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten.
Das Naturschutzgebiet setzt sich aus einem reich gegliederten Mosaik von Lebensraum- und Biotoptypen zusammen. Folgende natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-Lebensraumtypen) kommen in dem Naturschutzgebiet vor: Regenerierbare Hochmoore, Birken-Moorwälder, Übergangs- und Schwingrasenmoore, Fichten-Moorwälder, Dystrophe Stillgewässer, Hainsimsen-Buchenwälder, Flachland-Mähwiesen sowie Artenreiche Borstgrasrasen.
Die Regenerierbaren Hochmoore sind zum einen aufgrund der großflächigen Ausbildung und zum anderen durch deren enge Verzahnung mit den artenreichen Birken-Moorwäldern im Gebiet sowie durch das Vorhandensein verschiedener hochmoortypischer Regenerationsstadien von gebietsübergreifender Bedeutung.
Zu den wertgebenden Bestandteilen des Schutzgebietes gehören aber auch regionaltypische Biotoptypen, welche mit den o. g. FFH-Lebensraumtypen räumlich und funktional verknüpft sind. Hierzu gehören Zwischenmoore/Moorgewässer, Birkenmoorwald, Sümpfe, Nasswiesen, magere Frischwiesen, sonstige extensiv genutzte Frischwiesen, Binsen-, Waldsimsen- und Schachtelhalmsumpf sowie offene Felsbildungen.
Charakteristisch für das Naturschutzgebiet „Moosheide Obercrinitz“ sind vor allem die kleinflächig wechselnden Standortverhältnisse, die das Vorkommen verschiedener gefährdeter und stark gefährdeter Pflanzenarten, wie Rundblättriger Sonnentau, Kahle Rosmarinheide, Moor-Heidelbeere, Gewöhnliche Moosbeere, Wollgräser, verschiedene Torfmoose, Sumpf-Schlangenwurz, Fieberklee, Geflecktes Knabenkraut und Echtes Fettkraut begünstigen.
In hohem Maße schutzwürdig ist das Gebiet zudem aufgrund der dort vorkommenden Bestände seltener Tierarten, wie Großer Schillerfalter, Dukaten-Feuerfalter, Großer Speerspanner, Speer-Azurjungfer, Zweigestreifte Quelljungfer und Sumpfgrashüpfer.
Auch aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen ist das Moorgebiet Moosheide Obercrinitz schützenswert. Hochmoore sind aufgrund der konservierenden Eigenschaft der sauren Hochmoortorfe Archive für die vegetationsgeschichtliche sowie die vor- und frühgeschichtliche Forschung.
Moorökosysteme sind nicht nur für den Arten- und Biotopschutz, die Vegetationsgeschichte und die Umweltforschung von großer Bedeutung, sondern aufgrund ihrer Wirkung als Kohlendioxidsenke durch Bindung organischer Substanz außerhalb des Kohlenstoffkreislaufes und der Harmonisierung des Wasserhaushaltes auch für einen ausgeglichenen Landschaftshaushalt sehr wichtig.
Moore in ihrer Funktionsfähigkeit zu erhalten, wird inmitten einer zunehmend intensiv genutzten und belasteten Kulturlandschaft immer schwieriger. Vor allem Veränderungen im Wasserhaushalt, Immissionen und Eutrophierung erschweren die Sicherung der noch verbliebenen Moorgebiete. Daher ist die Unterschutzstellung der Moosheide Obercrinitz mit ihren kompletten Resten an Moorökosystemen einschließlich der sie unmittelbar umgebenden Waldbereiche als funktional zugehörige Pufferzonen erforderlich. Letztere erfüllen wichtige ökologische Funktionen in Bezug auf den inneren Zusammenhang sowie für den Wasserhaushalt und das Kleinklima des Gebietes. Sie dienen vor allem dem Verdunstungsschutz, dem Wasserrückhalt sowie als Filterbereiche und schützen damit die empfindlichen Moorflächen vor Austrocknung sowie Nährstoffeinträgen aus den umliegenden landwirtschaftlichen Flächen.
Im Naturschutzgebiet sind Natur und Landschaft um ihrer selbst willen zu schützen und das überwiegende Interesse der Gemeinschaft besteht hier im Schutz der Naturausstattung.
Die Moosheide ist auch weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich und für die Eigentümer nutzbar. Durch die Ausweisung des Naturschutzgebiet ist dies nicht generell untersagt, sondern in angemessenem Umfang berücksichtigt.
In den ökologisch besonders sensiblen Moorbereichen, d. h. auf Flächen der FFH-Lebensraumtypen „Regenerierbare Hochmoore“ und „Birken-Moorwälder“, ist das Betreten verboten, da andernfalls das Arten- und Biotopgefüge durch Trittschäden nachhaltig gestört werden könnte.
Auf den übrigen Flächen sowie den im Schutzgebiet liegenden Wegen darf das Naturschutzgebiet weiterhin betreten werden und erfüllt so einen wichtigen Zweck zur Sicherung der Naherholungsmöglichkeiten für die Bevölkerung.
Zum Schutz des Gebietes ist es dabei jedoch besonders wichtig, dass die Regelungen der Verordnung eingehalten werden.
So sind in § 4 der Schutzgebietsverordnung alle Handlungen aufgeführt, die im Naturschutzgebiet verboten sind. Allgemein sind dies alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Hierzu gehört z. B. Hunde frei laufen zu lassen, das Ablagern von Abfällen aller Art, das Entzünden von Feuer, das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art, das Einbringen, Entnehmen oder Beschädigen von Pflanzen oder Pflanzenteilen, das Einbringen von Tieren sowie das Beunruhigen, Fangen, Verletzen oder Töten wildlebender Tiere.
Helfen Sie bitte mit, dieses einzigartige Gebiet zu schützen, indem Sie diese Regeln beachten!
- Verordnung von 2022 pdf / 19,75 mb