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08. Februar 2024

Der Reparaturbonus des Freistaates Sachsen kann über die Sächsische Aufbaubank beantragt werden.

Im Jahr 2024 bietet der Freistaat Sachsen allen Privatpersonen einen Bonus für die Reparatur von Elektrogeräten an. Hierdurch soll die Nutzungsdauer der Geräte verlängert und so Ressourcen geschont werden. Wird die Reparatur bei einem registrierten Reparaturunternehmen durchgeführt, erhalten Sie 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zurück. Hierbei muss ein Mindestrechnungsbetrag von 75 Euro vorliegen und es werden maximal 200 Euro je Reparatur gefordert.

Die Beantragung für das Jahr 2024 war bis zum 5. Dezember 2024 möglich. Die Entscheidung über die Wiederaufnahme der Antragstellung trifft der Freistaat Sachsen in Abhängigkeit von den im Jahr 2025 noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln voraussichtlich im Januar 2025. 

Weitere Informationen zu der sächsischen Förderung und dem Antragsverfahren finden Sie unter www.sab.sachsen.de/reparaturbonus.

Nutzen Sie das Angebot des Freistaates, durch Reparatur die Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten zu steigern und hiermit einen aktiven Beitrag für Nachhaltigkeit und Umweltschutz zu leisten.

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