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Die Fraktionsvorsitzenden des Kreistages und Landrat Carsten Michaelis mit der Resolution

27. März 2025

Der Landrat und alle im Kreistag vertretenen Fraktionen haben am 26. März 2025 eine Resolution an die sächsische Staatsregierung und den sächsischen Landtag zur finanziellen Lage des Landkreises Zwickau und der sächsischen Landkreise insgesamt mit Forderungen zu deren nachhaltigen Verbesserung unterzeichnet.

Präambel

"Trotz kurzfristiger Rettungspakete des Freistaates Sachsen im Jahr 2023 ist der Weg in eine aufwachsende strukturelle Unterfinanzierung sächsischer Landkreise nicht aufzuhalten. Für 2024 und 2025 werden circa 800 Millionen Euro Defizit mit mittelfristig steigender Tendenz prognostiziert.

Das Ansteigen der Finanzbedarfe bei den Soziallasten, im Jugendhilfebereich, bei Personal, bei ÖPNV und weiteren Aufgaben, führt ungebremst zu einer unbeherrschbaren Lage. Die notwendige Umsteuerung durch Standard- und Anspruchsabsenkung, Entbürokratisierung und Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen als Basis für Personalabbau, lässt leider auf sich warten. Sie wird aber von den Landkreisen benötigt, um die Ausgaben senken zu können, denn allein der Ruf nach mehr Einnahmen führt gesellschaftlich und volkswirtschaftlich zu zukünftig noch größeren Problemen.

Auch muss gesichert werden, dass Aktivitäten im Rahmen freiwilliger Angebote (der Anteil im Landkreis Zwickau liegt weit unter 5 Prozent des Haushaltes) nicht der Finanzierung von Pflichtleistungen zum Opfer fallen. Dies würde das gesellschaftliche Leben im ländlichen Raum ins Aus führen und eine verheerende Wirkung auf die Stimmungslage im Freistaat haben.

Nur die dauerhafte und strukturelle Sicherstellung der finanziellen Grundausstattung der sächsischen Landkreise führt zu Wiederherstellung der kommunalen Leistungsfähigkeit und schafft Vertrauen in die politisch Handelnden. 

Mit folgenden Forderungen wenden wir uns daher an die neue sächsische Staatsregierung:

Forderungen

  1. Standardabbau, Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung müssen zur obersten Handlungsmaxime gemacht werden.
  2. Weitere Aufgabenübertragungen an die Kreisebene müssen unterbleiben.
  3. Die Finanzierung der per Bundes- und Landesgesetzgebung übertragenen Aufgaben ist sicherzustellen.
  4. Wir fordern daher, dass sich der Freistaat strukturell an der Finanzierung der kreislichen Soziallasten beteiligt. 
  5. Erforderliche Maßnahmen, haushaltsrechtlich richtige Regelungen vorübergehend auszusetzen, genehmigungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen und nicht zuletzt die belastbare Zusicherung, dass die auflaufenden Defizite der Haushaltsjahre 2025 ff. durch den Freistaat ausgeglichen werden, sind schnellstens einzuleiten, um in den Landkreisen Handlungsfähigkeit zu schaffen.
  6. Die Grundsätze des regelgebundenen Systems des FAG  sollten beibehalten werden. Zur zwischenzeitlichen Lösung der aufgewachsenen strukturellen Defizite bedarf es Sondersysteme.
  7. Die Ausweitung pauschaler Zuweisung bei gleichzeitiger Reduzierung entsprechender Förderprogramme ist dringend erforderlich, um Kommunen mehr Flexibilität bei der Umsetzung lokaler Prioritäten zu ermöglichen. Die pauschalen Budgetansätze im kommunalen Straßenbau für Unterhaltung, Instandsetzung und Investitionen sind zu verstetigen.
  8. Die Landkreise müssen wieder in die Lage versetzt werden, dauerhafte Investitionsquoten zu erreichen, welche den Erhalt der Landkreisinfrastruktur und des Vermögens gewährleisten."
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