Sie erfolgt u. a. zum besonderen Schutz
- der Waldgesellschaft,
- des gewachsenen Ensembles aus Schlossruine Hartenstein und Vegetation des Schlossberghanges,
- des Eschen-Ahorn-Schlucht- und Schatthangwaldes und seiner Altbaumbestände,
- der landesweit gefährdeten Pflanzenart Türkenbund-Lilie, Mondviole, Gefleckter Aronstab, Wald-Segge und Wald-Bingelkraut,
- des landschaftsästhetisch reizvollen Blühaspekts der Krautschicht im Frühjahr und Sommer sowie
- des Bestandes der überregional vom Ulmensterben betroffenen und dadurch selten gewordenen Berg-Ulme.
Das FND "Schlossberghang Haag" besteht aus dem nach Norden abfallenden Geländesporn, östlich des Thierfelder Baches, auf dessen Plateau sich die Ruine des Hartensteiner Schlosses befindet. Insgesamt bildet das FND einen Teil des Hangwaldes eines größeren Waldes, der sich ringsum die Schlossanlage erstreckt. In nördlicher Richtung grenzt am Unterhang die Staatsstraße 283 direkt an. Weiter nördlich befindet sich der Thierfelder Bach mit der Ortschaft Thierfeld. In westlicher und südlicher Richtung befindet sich die Stadt Hartenstein. Östlich leitet der Bereich des Schlossberghanges zum Waldgebiet des Hartensteiner Waldes über.
Die Schlossruine befindet sich auf dem Plateau in einer Höhenlage von rund 400 m ü. NN. Die Tallagen weisen eine Höhenlage von ca. 350 m ü. NN auf, so dass der gesamte Prallhang als eine 50 m hohe Erhebung das Landschaftsbild prägt.
Wie bereits beschrieben gehört der "Schlossberghang Haag" zum Gelände der Schlossanlage Hartenstein. Die erste Burganlage wurde hier vermutlich im 12. Jahrhundert angelegt und steht im Zusammenhang mit der bäuerlichen Besiedlung des westlichen Erzgebirges. Zuerst wurden Abschnittsgräben, Wälle und ein Turm gebaut und bald darauf weitere Gebäude als Mittelpunkt der Herrschaft Hartenstein. Der erste bekannte Besitzer der Burg ist Meinher I. von Werben. der um 1200 Burggraf von Meißen und Mitbegründer des Klosters Aue war. Dessen Nachfahren besaßen die Grafschaft Hartenstein bis 1406. Danach erfolgte eine Verpfändung an die Grafschaft Schönburg. Die Herrschaft der Schönburger begann 1426 mit Veit I. Von der mittelalterlichen Burg zeugen die Reste der Umwehrungen und Wallgräben.
Innerhalb dieser Grenzen wurde im 16. Jahrhundert ein Schloss.
In den letzten Tagen des Zweiten Weltkrieges leisteten SS-Einheiten im Hartensteiner Wald Widerstand. Darauf hin wurde das Schloss am 20.04.1945 bei amerikanischen Bombenangriffen zerstört. In der Schlossruine entstand 1956 eine Freilichtbühne und die Gebäude des Schlosshofes dienten Wohnzwecken.
Nach der politischen Wende 1989 erfolgte eine Rückübereignung der Schlossanlage und der Waldbestände des Schlossberghanges an das Adelsgeschlecht von Schönburg.
Derzeit wird der Waldbestand durch die eigene ortsansässige Forstverwaltung Prinz von Schönburg-Hartenstein regulär bewirtschaftet. Der im FND enthaltene schwerer zu bewirtschaftende Steilhang wurde von einer intensiven forstwirtschaftlichen Nutzung ausgeschlossen.
Die Waldbestände des untersuchten Bereiches wurden bezüglich des Biotoptypes den Schlucht- und Blockschuttwäldern zugeordnet. Dies sind edellaubholzreiche Wälder in felsigen, blockschuttreichen oder sickerfeuchten Steilhängen und Schluchten.
Einige einige besondere Arten bereichern den Hang zusätzlich: Wald-Gelbstern (Gagea lutea), Gewöhnliche Schuppenwurz (Lathraea squamaria), Türkenbund-Lilie (Lilium martagon) und Ausdauerndes Silberblatt (Lunaria rediviva).
- Verordnung von 2012 pdf / 1,31 mb