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Wolf

01. September 2019

Auch wenn sich Wölfe in Sachsen nicht überall territorial etabliert haben, muss in ganz Sachsen mit ihrem Auftauchen gerechnet werden. Jeder Tierhalter sollte darum gerade vor der Weidesaison die Schutzmaßnahmen für seine Weidetiere vor Wolfsübergriffen überprüfen und gegebenenfalls verbessern.

Foto: Ralph Frank

Wenn es zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere kommt, werden Schafe, Ziegen und Wild im Gatter von Wölfen am häufigsten gerissen, da sie gut in deren Beuteschema passen.

 

Herdenschutzmaßnahmen garantieren zwar keinen 100prozentigen Schutz, können jedoch Übergriffe durch den Wolf effektiv reduzieren.

  • Informationen zu wirkungsvollen Herdenschutzmaßnahmen nach hiesigen sowie internationalen Erfahrungen und
  • Ansprechpartner im Schadensfall nach vermuteten Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere

Kostenlose 24h - HOTLINE

Telefon 0800 555 0 666

  • Meldung von Rissen sowie auffälligen Situationen, verletzten oder toten Wölfen
  • Fachstelle Wolf beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen
  • Elektrozäune mit einer Höhe von 100 bis 120 Zentimeter bieten einen wirksamen Schutz. Sowohl Netzzäune als auch stromführende Litzenzäune (mit mindestens fünf Litzen) sind geeignet.
  • Wenn die Möglichkeit besteht, ist das Einstallen bei kleineren Tierbeständen über Nacht empfehlenswert.
  • Festzäune aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material werden nicht empfohlen. Sie verursachen anders als Elektrozäune beim Wolf keinen Schmerz, wenn er diese berührt. Erfahrungsgemäß können sie von Wölfen leicht untergraben, übersprungen oder überklettert werden.
  • Bei Wildgattern ist besonders auf einen Schutz vor dem Untergraben der Umzäunung durch den Wolf zu achten. Um dies zu verhindern, kann zusätzlich eine Zaunschürze aus Knotengeflecht oder eine bodennahe, stromführende Drahtlitze verwendet werden.
  • Tierhalter sollten ihre Zäune regelmäßig auf Schwachstellen prüfen und diese ggf. zeitnah beseitigen.
  • Die Umzäunung darf keine Durchschlupfmöglichkeiten bieten und alle Seiten der Koppel müssen geschlossen sein. Über offene Gräben oder Gewässer können Wölfe leicht eindringen.
  • Bei stromführenden Zäunen sind eine ausreichende Spannung (mindestens 2 500 Volt) über die gesamte Zaunlänge und eine gute Erdung wichtig.
  • Die Zäune sollten nicht durchhängen, sondern die empfohlene Höhe von 100 bis 120 Zentimeter auf der gesamten Zaunlänge aufweisen.
  • Außerdem sollte die Koppel ausreichend groß sein, damit die Tiere bei einem versuchten Übergriff durch einen Wolf genügend Platz zum Ausweichen haben und nicht ausbrechen.

Aufgrund der Seltenheit von Wolfsübergriffen auf Rinder und Pferde in Sachsen, gibt es für diese Nutztierarten derzeit keinen definierten Mindestschutz. Die Zahlung von Schadensausgleich ist also nicht an die Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen gebunden.

 

Beim Bau von Weidezäunen ist allerdings die gute fachliche Praxis in der Weidetierhaltung empfehlenswert. Kälber und Fohlen, die sich in der Herde befinden, sind in der Regel durch die Wehrhaftigkeit der erwachsenen Tiere geschützt. Das Risiko eines Übergriffs steigt, wenn Jungtiere die Möglichkeit haben, sich aus der Koppel zu entfernen. Die Zäune sollten daher so aufgebaut sein, dass Jungtiere die Koppel nicht verlassen können. Hierfür sind stromführende Litzenzäune, bestehend aus fünf Litzen (Litzenhöhe: 20, 40, 60, 90, 120 Zentimeter), empfehlenswert.

Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Förderrichtlinie „Natürliches Erbe" NE/2014 Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsangriffe (Anschaffung von Elektrozäunen, Flatterband und Herdenschutzhunden, Installation von Unterwühlschutz bei Wildgattern) fördern zu lassen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter als auch für Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- und Nebenerwerb. Der Fördersatz liegt bei 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben (vom Netto).

Ansprechpartner für Tierhalter bei Fragen zu  Herdenschutzmaßnahmen  oder zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ist der

Die Beratung ist kostenfrei und kann auch vor Ort stattfinden.

 

Informationen Herdenschutz und Rissbegutachtung in Sachsen

Mit Wirkung vom 1. August 2019 übernimmt die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) die Rissbegutachtung in Sachsen. Bisher oblag diese Aufgabe den Landratsämtern und Kreisfreien Städten.

 

Über eine 24-Stunden-Rufbereitschaft (Telefon-Hotline 0800 555 0 666) ist gewährleistet, dass Meldungen zu

  • mutmaßlichen Rissen an Nutztieren sowie
  • toten, verletzten und auffälligen Wölfen

rund um die Uhr von einer zentralen Stelle für ganz Sachsen entgegengenommen werden können.

 

Wenn ein Tierhalter seine Nutztiere bei der täglichen Kontrolle tot oder verletzt vorfindet und ein Wolf als Verursacher vermutet wird, sollte er das innerhalb von 24 Stunden melden, damit der Schaden schnell durch einen Rissgutachter aufgenommen werden kann.

 

Das ist die Voraussetzung dafür, dass Tierhalter eine Entschädigung erhalten können. Gerissene Tiere werden durch den Freistaat Sachsen zu hundert Prozent entschädigt, sofern der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte und durch den Tierhalter alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind. Das sind für Schafe und Ziegen ein mindestens 90 Zentimeter hoher Elektrozaun oder ein mindestens 100 cm hoher Festzaun mit einem festen Bodenabschluss.

 

Mit Inkrafttreten der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) wurde das Wolfsmanagement in Sachsen neu strukturiert. Zum 1. Juni 2019 hat die Fachstelle Wolf am LfULG ihre Arbeit mit sechs Angestellten aufgenommen. Sie bündelt und koordiniert alle Aufgaben des Managementplans, des Monitorings, der Beratung der Nutztierhalter und der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wolf in Sachsen. Mit Wirkung vom 1. August obliegt ihr auch die Rissbegutachtung.

 

Kontakt Fachstelle Wolf

  • Allgemeine Auskunft und Beratung Telefon 035242 6318201
  • Presseanfragen Telefon 0173 6693596
  • E-Mail Fachstelle Wolf
  • Meldungen von Rissen und auffälligen, verletzten oder toten Wölfen HOTLINE 0800 555 0 666

Informationen Herdenschutz und Rissbegutachtung in Sachsen

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