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Zeichnung auf der Sirenensignale und Löscheinsatz bei einem Gebäude-Großbrand darstellt sind

Im Freistaat Sachsen sind landeseinheitlich vier Sirenensignale "Signalprobe", "Feueralarm", "Warnung vor einer Gefahr" und "Entwarnung" festgelegt.

Neben der Verbreitung von Warnmeldungen über das Modulare Warnsystem (MoWaS) mit den daran angeschlossenen Veröffentlichungskanälen, kommt dem Einsatz von Sirenen aufgrund des Weckeffekts nach wie vor eine große Bedeutung zu.

Im Rahmen des ISF (Internal Security Fund) -Bund-Länder-Projektes „Warnung der Bevölkerung" haben Bund und Länder gemeinsam Leitlinien entwickelt, die u. a. sowohl für die "Warnung der Bevölkerung" als auch die „Entwarnung“ bundesweit einheitliche Sirenensignale vorsehen.


Signalprobe

1 Ton von 12 Sekunden Dauer (immer mittwochs 15 Uhr)


Feueralarm

3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause


Warnung vor einer Gefahr

6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause (1 Minute Heulton)

Verhaltensregeln:

  • Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein und achten Sie auf Durchsagen!
  • Informieren Sie sich über Warn-Apps z. B. NINA, BIWAPP etc.!
  • lnformieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen!
  • Informieren Sie ausländische Mitbürger!
  • Helfen Sie älteren und behinderten Menschen!
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden!
  • Telefonieren Sie nur, falls dringend nötig! Fassen Sie sich kurz! Telefonnetze sind in diesen Fällen schnell überlastet.
  • Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen: Bleiben Sie dem Schadensgebiet fern! Schnelle Hilfe braucht freie Wege!

Entwarnung

Dauerton von 1 Minute

  • Die Gefahr besteht nicht mehr. Informieren Sie sich!

 

Beschreibung und Erläuterung zu den vier Sirenensignaltönen und entsprechende grafische Darstellung des jeweiligen Signalverlaufs
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