Ukrainische Geflüchtete haben Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis.
Für den Zugang zu Sozialleistungen füllen Sie bitte
- den Hauptantrag nach Asylbewerberleistung und
- die Vermögensselbstauskunft NUR für mitgeführtes/verfügbares Vermögen (Pflichtangabe) aus und
- fügen Ihre Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie
- Ihre aktuellen Kontaktdaten, wie Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und ggf. weitere Ansprechpartner (Unterstützer, Paten, etc.) hinzu.
Senden Sie die Unterlagen entweder ONLINE über den Datei-Upload-Service unter der Rubrik "Ukraine Hilfe" oder auf dem Postweg an das Landratsamt Zwickau, Sozialamt, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau (Die Anschrift ist im Formular bereits eingefügt.)
Nach Eingang der Unterlagen werden Sie zeitnah eingeladen. Anschließend an die Antragsstellung zur Leistungsgewährung können auch Termine zur Ausländerbehörde vermittelt werden.
ANTRÄGE - ЗАПИТИ
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an asylleistung@landkreis-zwickau.de.