Der Schutzzweck dieser Fläche von ca. 3,8 ha ist der Erhalt der Flora und der Waldgesellschaften (Auwald-Lebensgemeinschaft).
Im Auenbruchwald hat es seit mindestens 50 Jahren keine gravierenden forstlichen Eingriffe mehr gegeben. Insofern lassen sich im Gebiet natürliche Waldentwicklungsphasen dokumentieren. Bereits vor der Unterschutzstellung war am Standort zumindest teilweise standortgerechter Wald vorhanden.
Das Gebiet beinhaltet Waldformationen der Bachtälchen, die oft nur noch fragmentarisch als Gehölzsaum (Galeriewald) vorkommen oder gar nicht mehr existieren. Im FND sind diese Bachtälchenwälder in etwas umfassenderer Ausprägung mit typischem Waldinnenklima vorhanden und erfüllen noch in guter Weise die Funktion der Wasserretention.
Aus floristischer Sicht gibt es nur eine gefährdete/seltene Art. Das ist der Echte Baldrian, der im FND nur punktuell vorkommt. Es handelt sich um eine typische Art intakter und nicht übermäßig eutrophierter und degradierter Uferstaudenfluren.
In hohem Maße schutzwürdig ist das FND aus Gründen des Fledermausschutzes. Immerhin acht Arten wurden in dem kurzen Untersuchungszeitraum nachgewiesen, darunter mindestens vier in Sachsen sehr seltene Arten mit hochgradiger Gefährdungsstufe.
- Verordnung mit Karte von 2019 pdf / 1,14 mb