Aufgrund der stabilen Infektionslage laufen ab 1. März 2023 alle verbliebenen Testpflichten nach § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes aus. Darauf haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Länder verständigt.
Somit gibt es ab diesem Zeitpunkt keine Teststelllen in der bisherigen Form mehr.
Im Bedarfsfall kann man sich an seinen Hausarzt wenden, um eine eventuelle Covid-19 Diagnostik durchzuführen.