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Bild Tonnenentleerung

Hinweise zum Befüllen und Bereitstellen der Abfalltonnen

Eine nicht entleerte Tonne ist ärgerlich und kann viele Ursachen haben. Wenn Sie unsere Tipps zur Befüllung und Bereitstellung beachten, können Sie sich diesen Ärger ersparen.

Bitte richtig befüllen, nicht überfüllen:

  • Füllen Sie Tonnen nur soweit, dass sich der Deckel problemlos schließen lässt.
  • Verdichten Sie Abfälle nicht.
  • Lassen Sie Asche vor dem Einfüllen unbedingt abkühlen, um Beschädigungen zu vermeiden.
  • Stellen Sie die Tonnen frostgeschützt (beispielsweise in Garage, Schuppen oder Keller) oder zumindest windgeschützt an der Hauswand auf.

Hinweise:

  • Ist eine (vollständige) Entleerung der Tonne wegen fehlerhafter Befüllung oder Festfrieren nicht möglich, erfolgt weder eine Nachleerung noch die Vergütung der Gebühren.
  • Sind doch einmal nicht alle Abfälle bei der Entleerung herausgefallen, liegt das oft daran, dass sie verdichtet wurden und sich deshalb verkantet haben oder dass sie im Winter festgefroren sind. In diesen Fällen lösen Sie die Abfälle bitte beziehungsweise lockern diese auf, sodass sie bei der nächsten Entleerung aus der Tonne herausfallen können.

 

 Bitte rechtzeitig und richtig bereitstellen:

  • stellen Sie die Tonnen bis 07:00 Uhr vor dem Grundstück, am Fußweg oder der nächstmöglichen, für Entsorgungsfahrzeuge anfahrbaren Stelle bereit.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass durch die Tonnen oder Abfälle keine Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden.
  • Binden Sie Abfallsäcke zu und sichern Sie diese gegen Beschädigung.
  • Holen Sie die Tonnen nach der Leerung unverzüglich auf das Grundstück zurück.

Hinweise:

  • Bitte füllen Sie alle Abfälle in die Tonnen oder Restabfallsäcke.
  • Die Anfahrt erfolgt nicht immer zur gleichen Tageszeit. Eine Nachentsorgung zu spät bereitgestellter Abfälle ist nicht möglich!
  • Eine Mindestfahrbahnbreite von 3,55 Meter (Achtung: parkende Fahrzeuge behindern zusätzlich) sowie, falls in engen Straßen erforderlich, eine Wendestelle müssen gegeben sein. Wenn dies nicht gewährleistet ist, muss an der nächstmöglichen, für Entsorgungsfahrzeuge erreichbaren Stelle bereitgestellt werden.

 

Bild eines Schwerkraftschlosses

Die losen Metallteile stören nicht nur beim Einhängen der Abfallbehälter am Entsorgungsfahrzeug, sondern stellen auch eine erhebliche Unfallgefahr für das Entsorgungspersonal dar.

Unabhängig davon sind alle Abfalltonnen nach der Abfallwirtschaftssatzung pfleglich zu behandeln und dürfen nur sachgemäß verwendet werden. Folglich sind Beschädigungen zu unterlassen bzw. zu verhindern. Eine Beschädigung liegt auch dann vor, wenn Tonnen durchbohrt werden, zumal dadurch die eingebauten Transponder zerstört werden können!

Wir haben Verständnis dafür, dass Sie sich mit dem Anbringen von Schlössern vor dem Einwurf fremder Abfälle schützen wollen. Als risikolose Alternative empfehlen wir Ihnen den Einbau von Schwerkraftschlössern, sogenannte Rotkäppchenschlösser (siehe Bild), oder Mülltonnen-Clips.

Den Einbau eines Schwerkraftschlosses können Sie bei uns schriftlich oder per E-Mail an abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de beantragen. Der preisgünstigere Mülltonnen-Clip ist im Fachhandel erhältlich. Beide Varianten werden passgenau für die jeweiligen Tonnen produziert, beschädigen diese nicht und enthalten keine losen Teile.

Piktogramm von Elektroschrott

Turnschuhe mit LED-Beleuchtung, beheizte Jacken oder elektrisch verstellbare Sofas halten immer mehr Einzug in den Alltag. Doch wie entsorgt man sie eigentlich richtig?

 

Seit Mitte August 2018 gilt: Alles, was elektrisch oder elektronisch betrieben wird, ist ein Elektro(nik)-Gerät. Diese sind getrennt zu sammeln, um nicht nur eine hohe Verwertungsquote der Wertstoffe sicherzustellen, sondern auch Gefahren durch Schadstoffe zu verhindern. Sind Turnschuhe oder Jacken mit elektrischen Komponenten kaputt, dürfen sie daher nicht wie gewohnt über die Restabfalltonne entsorgt werden. Möbel mit fest verbauter Elektrik gehören ebenso wenig zum Sperrmüll.

 

Lassen sich die elektrischen Komponenten leicht lösen, zum Beispiel bei einer nachgerüsteten Beleuchtung in Schränken, so können diese abgebaut werden. Die Komponente ist dann als Elektro(nik)-Altgerät entweder bei großen Händlern oder den Annahmestellen des Landkreises Zwickau abzugeben. Das Möbelstück gehört weiterhin zum Sperrmüll.

 

Ist die Komponente fest verbaut und lässt sich nicht ohne großen Aufwand entfernen, so ist das gesamte Kleidungs- oder Möbelstück ein Elektro(nik)-Altgerät und gehört zurück zu einem großen Händler oder zu einer der Annahmestellen des Landkreises Zwickau. Dies ist zum Beispiel bei Massagesesseln oder Sofateilen mit verstellbarer Lehne sowie Beleuchtung in Schuhen oder Sofas meist der Fall.

 

Energiesparlampen und Batterien gehören nicht in die Restabfalltonne!

Piktogramm durchgestrichene Mülltonne

„Ist die Lampe nicht mehr helle, bring sie schnell zur Sammelstelle“: macht Konny Reimann bei Lightcycle Werbung für die richtige Entsorgung von LED-, Energiespar- und Leuchtstofflampen. Denn diese haben aus unterschiedlichen Gründen nichts in den Abfalltonnen zu suchen, wie es die aufgebrachte Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Tonne verdeutlicht. Im Gegensatz zu Glühlampen benötigen diese elektronische Bauteile, um leuchten zu können. Damit gehören sie, wie auch die sogenannten Treppenhausschalter, zu den Elektronikaltgeräten, die nicht in die Abfalltonnen entsorgt werden dürfen. Energiesparlampen wie auch Treppenhausschalter enthalten zusätzlich geringe Mengen Quecksilber, welches beim bestimmungsgemäßen Gebrauch zwar nicht austreten kann und daher völlig unbedenklich ist. Im Entsorgungsfahrzeug, wo die Leuchtmittel beim Verpressen kaputt gehen, geht das Quecksilber jedoch in das Abfallgemisch über.

 

Gleiches gilt für Knopfzellen. Auch diese enthalten meist geringe Mengen Quecksilber und gehen beim Pressen im Entsorgungsfahrzeug kaputt. Dadurch verteilt sich das Quecksilber über die geladenen Abfälle.

 

Unabhängig vom Quecksilbergehalt dürfen keinerlei Batterien in Abfalltonnen entsorgt werden, sondern müssen wie alle Elektro- und Elektronikgeräte gesondert abgegeben werden. Dies ist für Batterien bei allen Verkaufsstellen, für Elektro- und Elektronikgeräte bei großen Verkaufsstellen sowie den Annahmestellen für Elektro(nik)-Altgeräte des Landkreises Zwickau möglich. Auch Quecksilberthermometer, Manometer oder in Altbauten noch verbaute Minutenschalter können eine Ursache der erhöhten Quecksilberbelastung sein. Diese gehören ans Schadstoffmobil bzw. in die Elektro(nik)-Altgeräte-Sammlung. Sowohl am Schadstoffmobil als auch an den Altgerätesammelstellen erfolgt die Annahme dieser Abfälle ohne zusätzliche Gebühren, sondern finanziert über die im Landkreis Zwickau pro Einwohner bzw. Einwohnergleichwert erhobene Sockelgebühr.

 

Ausführliche Informationen zum Recycling von Leuchtmitteln und Batterien gibt es auf den Internetseiten von Lightcycle und dem Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien.

 

Neben der nächsten mobilen Schadstoffsammlung im Herbst 2018 besteht die Möglichkeit, jeweils am zweiten Sonnabend des Monats von 9:00 bis 12:00 Uhr auf dem Platz der Völkerfreundschaft in Zwickau Schadstoffe abzugeben.
 

Weiterführende Informationen:

Piktogramm einer biotonne mit durchgetrichener Plastiktüte

Immer wieder werden Bioabfälle in Plastiktüten verpackt in die Biotonne gegeben. Das erhöht die Kosten für die Verwertung der Bioabfälle, weil die Tüten dann von Hand geöffnet und aussortiert werden müssen.

Gleiches gilt leider auch für sogenannte kompostierbare Bio-Plastiktüten. Diese werden meist aus Maisstärke hergestellt und verrotten über einen Zeitraum von 90 Tagen. Da die Verweildauer der Bioabfälle in der von uns beauftragten Kompostieranlage jedoch lediglich 42 Tage beträgt, bleiben Plastikfetzen in der entstandenen Komposterde zurück. Dies verringert die Qualität und den Wert der Komposterde erheblich.

Bitte nutzen Sie aus diesen Gründen KEINE PLASTIKTÜTEN für ihren Bioabfall oder leeren Sie zumindest die Tüten in die Biotonne aus. Je nach Verschmutzungsgrad werfen Sie anschließend  die entleerten Tüten entweder in die Gelbe Tonne oder die Restabfalltonne.

Eine Alternative zur Plastiktüte stellen Papiertüten oder Zeitungspapier dar. Beide binden auch die Feuchtigkeit der Bioabfälle und sind zugleich uneingeschränkt kompostierbar, können somit bedenkenlos mit dem Bioabfall in die Biotonne gegeben werden.

Welche Abfälle in die Biotonne gehören, und welche nicht, finden Sie unter:
 

Piktogramm Tonne im Schnee

Damit die Entleerung auch im Winter klappt, haben wir ein paar Tipps zusammengetragen.

 

Bitte verhindern  Sie angefrorene Abfälle – vor allem in der Restabfall- und Bioabfalltone:

  •  Restabfälle können Sie in Tüten, Bioabfälle in Küchen- oder Zeitungspapier  verpacken.
  • Wählen Sie einen Stellplatz am/im Haus oder der Garage und stellen Sie die Tonne erst am Entleerungstag bereit.
  • Lösen Sie festgefrorene Abfälle am Entleerungstag vorsichtig vom Behälterrand.
  • Gern können Sie zugelassene Restabfallsäcke nutzen.

 

Wenn aufgrund von Schneemassen kein Durchkommen zu den Tonnen ist, können diese nicht entleert werden. Bitte schaffen Sie daher den Zugang:

  • Schaufeln Sie Wege und Standplätze für die Tonnen frei.
  • Bitte schaufeln Sie keinen Schnee vom Grundstück oder Gehweg auf die Straße.
  • Wenn Ihre Straße nicht befahrbar ist, bringen Sie die Tonnen bitte an einen zugänglichen Standplatz. Dieser kann zum Beispiel an einer Hauptstraße liegen.
     
Verkehrszeichen Baustellenschild

Baumaßnahmen stellen alle Beteiligten vor Herausforderungen. Auch die Abfallentsorgung ist dann oft nicht einfach. Wenn Sie folgende Hinweise beachten, sollte bei der Leerung nichts schief gehen:

  • Auch Entsorgungsfahrzeuge müssen die Verkehrsschilder beachten. Sie fahren daher nicht in Straßen, wenn die Zufahrt gesperrt oder nur für Anwohner erlaubt ist.
  • Das Rückwärtsfahren muss vermieden werden. Der Sonderaufbau der Fahrzeuge lässt keine Sicht hinter das Fahrzeug zu. In Sackgassen wird deshalb nicht hinein gefahren.
  • Bringen Sie Ihre Abfalltonnen bitte außerhalb der Baustelle an die nächste Wendestelle, zum Beispiel Straßenkreuzung.
  • Im Geltungsbereich von Baustellenampeln auch Entsorgungsfahrzeuge nicht halten. Daher bitte auch dort keine Tonnen bereitstellen.
  • Halten Sie sich bitte nie hinter Entsorgungsfahrzeugen auf! Es besteht erhebliche Unfallgefahr!

 

Diese Hinweise gelten nicht nur, wenn Sie die Baustelle vor der Haustüre haben. Auch wenn Straßen aufgrund von Baustellen zur Sackgasse werden, können diese nicht angefahren werden.

durch tief hängende Äste behindertes Entsorgungsfahrzeug

Entsorgungsfahrzeuge sind mit einem unübersichtlichen Sonderaufbau ausgestattet. Sie fahren täglich in Innenstädten und engen Wohngebieten. Leider reicht der Platz nicht immer aus, um Kurven und Engpässe zu nehmen.

 

Bitte schneiden Sie daher das Lichtraumprofil frei. Es handelt sich dabei um die Durchgangs- bzw. Durchfahrtshöhe über der Straße und dem Gehweg. Im Geh- oder Radwegbereich muss eine freie Höhe von 2,50 m eingehalten werden. Im Fahrbahnbereich sind es sogar 4,50 m.

 

Die Schnittarbeiten an Bäumen und Hecken dürfen nur von Oktober bis Februar durchgeführt werden. Dabei sind die Anforderungen des Naturschutzes zu beachten. Im Zweifel beauftragen Sie eine Fachfirma.

 

Die anfallenden Grünabfälle können Sie über die Biotonne entsorgen oder kompostieren. Bitte lagern Sie diese nicht irgendwo ab – auch und vor allem nicht in der Natur.


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