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30. Juni 2023

Informationen für Geflüchtete und ihre Helfer zur Ummeldung ukrainischer Fahrzeuge

Wer in Deutschland ein nicht in Deutschland zugelassenes Fahrzeug (z. B. aus der Ukraine) im öffentlichen Straßenverkehr führt, muss dieses auf ein deutsches Kennzeichen ummelden, das Fahrzeug also in Deutschland zulassen. 

Für die Zulassung des Fahrzeuges im Landkreis Zwickau bitte dem nachfolgenden Link folgen:

Erstzulassung eines gebrauchten Fahrzeuges

Informationen zur Fahrzeugummeldung und gegebenenfalls zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung sind zu finden unter: Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)

Die dort vorhandenen Merkblätter sind in ukrainisch, englisch und deutsch gefasst. 

Ebenso ist auf der Homepage des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) eine Verlinkung zum Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit ergänzenden Informationen, insbesondere auch zur Kraftfahrzeugsteuer zu finden. Hier ist ebenfalls eine ukrainische Übersetzung verfügbar.

Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsbehörde zur Verfügung.
 

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