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15. September 2022 Landkreis Zwickau

Auch für die Jahre 2023 und 2024 soll die Unterstützung der Naturschutzstationen durch den Freistaat Sachsen erfolgen. Ziel des Landesgesetzgebers ist es insbesondere bestehende Naturschutzstationen und Strukturen zu unterstützen und zu sichern.

Alle entsprechenden Einrichtungen im Gebiet des Landkreises Zwickau, die ein grundsätzliches Interesse an der vom Freistaat Sachsen finanzierten Unterstützung haben, werden deshalb gebeten, ihr Interesse zu bekunden.

Dafür steht ein Formblatt zu Verfügung. Das Formblatt erhalten Sie auf Anfrage

und reichen das ausgefüllte Dokument bis zum 15. September 2022 ein 


Für eine Unterstützung müssen alle folgenden Mindestkriterien erfüllt sein:

  1. Es findet eine kontinuierliche, ganzjährige Tätigkeit in eigenen Räumlichkeiten statt.

  2. Fest angestelltes, fachkompetentes Personal dient als Ansprechpartner bzw. arbeitet in der Projektleitung.

  3. Die Naturschutzstation ist in ihrer Arbeit landkreisorientiert, regional vernetzt und arbeitet mit der unteren Naturschutzbehörde eng zusammen.
    Die Unterstützung kann auch die kreisübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Naturschutzstationen umfassen, gebunden an einen gemeinsamen Naturraum

  4. Die Naturschutzstation übt Tätigkeiten im Bereich der praktischen Naturschutzarbeit und Umweltbildung aus.


Weiterhin können bei der Auswahl folgende Abwägungskriterien herangezogen werden:

  1. Kooperationen von mehreren Naturschutzstationen sind zu berücksichtigen.

  2. Mittel- und langfristig angelegte, auf die Gewinnung von Nachwuchs im Ehrenamt zielende Tätigkeiten sollen besonders gefördert werden.

  3. Die Mitarbeit im Netzwerk Natur Sachsen (früher Netzwerk Umweltbildung Sachsen) ist positiv zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Zusammenarbeitsformen in den anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie mit dem Deutschen Verband für Landschaftspflege - Landesverband Sachsen e. V..

  4. Die Vermittlung von Bildungsinhalten anhand von eigenen Aktivitäten der Einrichtungen im Bereich der Natura 2000 - und Biodiversitätsthematik, insbesondere für Naturschutzhelfer und –warte können berücksichtigt werden.

  5. Es besteht die Bereitschaft, auf Wunsch des Landkreises hinsichtlich der Koordinierung, Vernetzung und Information von Naturschutzhelfern unterstützend tätig zu werden.


Voraussichtlich im Oktober 2022 wird die Auswahl der zu unterstützenden Einrichtungen anhand der Mindest- und Abwägungskriterien getroffen und durch den Naturschutzbeirat des Landkreises Zwickau beschlossen.

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