Für die vielfältigen Arten der Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum, zu denen unter anderem Radtourenfahrten, Straßenfeste, Um- und Aufzüge, Vereins- oder Kitafeste gehören, ist ein Antragsverfahren nach Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgesehen.
Gegebenenfalls sind zusätzlich zur Erlaubnis auch verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich.
Grundsätzlich ist eine frühzeitige Beantragung der Veranstaltung erforderlich. Aufgrund der notwendigen Anhörung der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange und den Streckenprüfungen sollten die Anträge mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.
Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare sind zu finden unter