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Landkreiswappen

Das Wappen des Landkreises gilt als hoheitliches Symbol und wird für hoheitliche und repräsentative Zwecke eingesetzt.

Am 30. September 2009 entschied sich der Kreistag für das Wappen und die Flagge des Landkreises Zwickau. Die Wappensatzung wurde am 3. März 2010 vom Kreistag beschlossen und trat am 18. März 2010 am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Wappenbeschreibung (Blasionierung)
Das Wappen des Landkreises wird in einem Halbrundschild geführt.

Im gespalteten Schild

  • vorn in Blau ein von Gold und Silber geteilter, rotbewehrter Löwe
  • hinten dreimal von Rot und Silber schrägrechts geteilt.

Wappenbegründung
Im Wappen des Landkreises vereinigt sich das Wappen der Pleißener Herrschaft mit dem der Grafen von Schönburg.

Begründet wird die Zusammenführung der Wappen damit, dass das Zentrum der mittelalterlichen Landesherrschaft Pleißenland ebenso auf dem Gebiet des heutigen Landkreises lag, wie die später gegründete Grafschaft Schönburg. Die Jahrhunderte alte Tradition beider Wappenbilder verweist auf die historische Bedeutung des ehemaligen Reichsterritoriums und der einstigen Grafschaft.

Der Landkreis führt folgerichtig die Wappenzeichen der zwei wichtigsten, ihn heraldisch kennzeichnenden Gebiete fort.

Entworfen wurden Wappen und Flagge vom Heraldiker Ulrich Hellem. 

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