Informationen zum Wechsel in die Sozialleistungssysteme Arbeitslosengeld II (SGB II) und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII) sind in den beigefügten Merkblättern zu finden:
Den Anträgen auf Sozialleistung sind zwingend eine Kopie
- der Fiktionsbescheinigung oder
- des Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG
beizufügen.
Kopien von Reisedokumenten, Pässen und Ausweisen reichen nicht aus.