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16. Juni 2022

Informationen zum Wechsel in die Sozialleistungssysteme Arbeitslosengeld II (SGB II) und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII)

Informationen zum Wechsel in die Sozialleistungssysteme Arbeitslosengeld II (SGB II) und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII) sind in den beigefügten Merkblättern zu finden:

Den Anträgen auf Sozialleistung sind zwingend eine Kopie

  • der Fiktionsbescheinigung oder
  • des Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG

beizufügen. 

Kopien von Reisedokumenten, Pässen und Ausweisen reichen nicht aus.

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