Wohngeldrechner
Wohngeldrechner dienen lediglich einer ersten Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur die zuständige Wohngeldbehörde geben.
Für viele Bürgerinnen und Bürger der Städte und Gemeinden des Landkreises Zwickau ist die Wohngeldstelle im Landratsamt Zwickau zuständig. Nur die Städte Glauchau, Limbach-Oberfrohna, Werdau und Zwickau haben eigene Wohngeldstellen.