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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt das eigentliche Asylverfahren durch. Im Rahmen eines Asylverfahrens wird geklärt, ob einem Asylbewerber Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz zu gewähren oder der Asylantrag abzulehnen ist. Das Verfahren teilt sich in mehrere Schritte. Des Weiteren ist das BAMF zuständig für die Verteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer. Die Verteilung erfolgt dann entsprechend des "Königsteiner Schlüssels". Dieser wird jedes Jahr aufgrund der Bevölkerungszahl und der Steuereinahmen festgelegt. Rund 5,1 Prozent aller Asylsuchenden kommen dementsprechend in den Freistaat Sachsen.
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