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Aktuell

Die Abfallentsorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Um die Kernaufgaben aufrechtzuerhalten, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich.

Update vom 26. Januar 2021:

Ab Montag, den 1. Februar 2021 haben alle Annahmestellen für Elektro(nik)-Altgeräte und Schrott wieder geöffnet.

 

Update vom 11. Dezember 2020:

Ab Montag, den 14. Dezember 2020 bleiben folgende Annahmestellen für Elektro(nik)-Altgeräte und Schrott (inklusive der gegebenenfalls angeschlosenen Wertstoffhöfe) geschlossen:

  • in Glauchau, Ringstraße 36 (Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH),
  • in Limbach-Oberfrohna, Hohensteiner Straße 21 (Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH).

 

Update vom 8. Dezember 2020:

Zur Aufrechterhaltung der Kernaufgaben der Abfallwirtschaft sind ab sofort folgende Maßnahmen erforderlich, um die Beschäftigten der im Auftrag des Landkreises Zwickau arbeitenden Entsorgungsunternehmen sowie die Einwohner des Landkreises zu schützen:

  • Die Annahmestelle für Elektro(nik)-Altgeräte und Schrott der Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH in Limbach-Oberfrohna, Hohensteiner Straße 21, bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
  • Die Terminierung der bereits beantragten Sperrmüllabholungen kann sich über den üblichen Zeitraum von einem Monat hinaus verschieben. Anmeldungen einer Sperrmüllsammlung, die bis zum 31. Dezember 2020 beim Amt für Abfallwirtschaft eingehen, werden trotz Terminvergabe für das Jahr 2021 dem Jahr 2020 zugeordnet.
  • Abweichende Öffnungszeiten der Annahmestellen für Elektro(nik)-Altgeräte und Schrott zum Jahreswechsel:
  1. in Crimmitschau, Gewerbering 28 bei der Fehr Umwelt Ost GmbH:
    an Heiligabend und Silvester geöffnet von 9 bis 11:30 Uhr,
  2. in Glauchau, Ringstraße 36 bei der Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH:
    an Heiligabend und Silvester geschlossen,
  3. in Reinsdorf, Lößnitzer Straße 98 beim Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen:
    an Heiligabend und Silvester geöffnet von 9 bis 12 Uhr,
  4. in Werdau, Freistraße 5 F bei Recom Entsorgung:
    geschlossen vom 24. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021,
  5. in Zwickau, Flurstraße abseits bei der Veolia Umweltservice GmbH & Co. KG:
    an Heiligabend und Silvester geschlossen.

Es gelten weiterhin die folgenden Regelungen für die Benutzung der Annahmestellen für Elektro(nik)-Altgeräte und Schrott:

  • Zu Personal und weiteren Kunden ist jederzeit ein Sicherheitsabstand von 2 Metern einzuhalten.
  • Personen, die Symptome einer Erkältungskrankheit zeigen, ist die Inanspruchnahme untersagt.
  • Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Für Anfragen ist das Amt unter abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de oder unter der Rufnummer
0375 4402-26600 während der Sprechzeiten erreichbar.

Diese Festlegungen können Änderungen unterliegen, deren Aktualisierung an dieser Stelle und über Amtsblätter und die Presse erfolgt.

 

Update vom 8. Juni 2020

Die Annahmestellen für Eletro(nik)-Altgeräte haben ab dem 8. Juni 2020 wieder regulär geöffnet: https://www.landkreis-zwickau.de/elektro-annahmestellen.

Es gelten weiterhin die folgenden Regelungen für die Benutzung:

  • Zu Personal und weiteren Kunden ist jederzeit ein Sicherheitsabstand von 2 Metern einzuhalten.
  • Personen, die Symptome einer Erkältungskrankheit zeigen, ist die Inanspruchnahme untersagt.
  • Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

 

Update vom 27. April 2020

Die Annahmestellen für Elektro(nik)-Altgeräte und privaten Wertstoffhöfe öffnen ab dem 20. April schrittweise wieder. Zudem findet ab dem 20. April die Schadstoffsammlung planmäßig statt.

 

 Die Nutzung der Entsorgungsmöglichkeiten ist nur unter strikter Einhaltung folgender Regelungen möglich:

  • Zu Personal und weiteren Kunden ist jederzeit ein Sicherheitsabstand von 2 Metern einzuhalten.
  • Personen, die Symptome einer Erkältungskrankheit zeigen, ist die Inanspruchnahme untersagt.
  • Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. 


Folgende Annahmestellen für Elektro(nik)-Altgeräte können ab 20. April 2020 wieder genutzt werden:

  1.  Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land mbH, Lößnitzer Straße 98, 08141 Reinsdorf,
    Öffnungszeiten in der 17. und 18. Kalenderwoche 2020: dienstags bis donnerstags: 16 bis 19 Uhr,
    Öffnungszeiten ab der 19. Kalenderwoche 2020: mittwochs und donnerstags 9 bis 18 Uhr,

     
  2. Fehr Umwelt Ost GmbH, Gewerbering 28, 08451 Crimmitschau,
    Öffnungszeiten: montags bis mittwochs und freitags 6 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie donnerstags 6 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr,
     
  3.  Recom Entsorgung, Freistraße 5 F, 08412 Werdau,
    Öffnungszeiten: montags bis donnerstags 6:30 bis 15:45 Uhr sowie freitags 6:30 bis 13:15 Uhr und nach Vereinbarung,
     
  4.  Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG, Flurstraße abseits, 08056 Zwickau,
    Öffnungszeiten: montags bis freitags 7 bis 15 Uhr sowie samstags 9 bis 12 Uhr,
     
  5. Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH, Ringstraße 36, 08371 Glauchau,

    Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr.

 

Die privatrechtliche Entsorgung von Abfällen, zum Beispiel Gartenabfällen, ist bei den unter 1. bis 4. genannten Entsorgungsunternehmen sowie zum Beispiel bei folgenden Wertstoffhöfen ab 20. April 2020 wieder möglich:
 

  • Veolia Umweltservice Ost, Bochwaer Kohlenstraße 11, 08056 Zwickau,
    Öffnungszeiten: dienstags bis freitags 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr sowie samstags 8 bis 12 Uhr,
     
  •  Veolia Umweltservice Ost, Goldbachstraße 14, 09337 Hohenstein-Ernstthal,
    Öffnungszeiten: montags bis freitags 9 bis 12 Uhr und 13 bis 19 Uhr, sowie samstags 9 bis 13 Uhr,
     
  • Veolia Umweltservice Ost, Buchenstraße 19, 09356 St. Egidien,Veolia UmÖffnungszeiten: montags bis freitags 7 bis 12:30 Uhr und 13 bis 16 Uhr.


Allgemeine Hinweise und die Termine der Schadstoffsammlung sind unter www.landkreis-zwickau.de/mobile-schadstoffsammlung veröffentlicht.
 
Informationen über die Wiedereröffnung der weiteren Elektro-Annahmestelle des Landkreises Zwickau sowie zu den jeweils aktuellen Öffnungszeiten werden in dieser Meldung bekannt gegeben.
 
Anfragen über die Öffnung weiterer privater Wertstoffhöfe sind an die Betreiberfirmen zu richten.

Weiterführende Fragen beantwortet das Amt für Abfallwirtschaft unter Telefon 0375 4402-26600. 

 

Mitteilung vom 7. April 2020

Der Landkreis als Träger der öffentlich-rechtlichen Entsorgung trifft beginnend ab Freitag, dem 20. März 2020, die nachfolgenden Vorsorgemaßnahmen:

Die folgenden Annahmestellen für Elektro(nik)-Altgeräte im Landkreis Zwickau bleiben bis

auf Weiteres geschlossen:

  • EGZ mbH, Lößnitzer Straße 98, 08141 Reinsdorf
  • Fehr Umwelt Ost GmbH, Gewerbering 28, 08451 Crimmitschau
  • KECL GmbH, Ringstraße 36, 08371 Glauchau und Hohensteiner Straße 21, 09212 Limbach-Oberfrohna
  • Recom Entsorgung, Freistraße 5 F, 08412 Werdau
  • Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG, Flurstraße abseits, 08056 Zwickau

Die Terminierung der bereits beantragten Sperrmüllabholungen wird sich über die üblichen Zeiträume (von einem Monat) hinaus verschieben. Sperrmüllabholungen können auf Antrag bis auf Weiteres nicht mehr gewährleistet werden.

Die beauftragten kommunalen Entsorgungsunternehmen werden alles versuchen, bereits zugesagte Termine für die Spermüllentsorgung abzuarbeiten.

Es kann allerdings aufgrund von Erkrankungen oder Quarantänemaßnahmen des Personals zu Einschränkungen kommen. Die Vergabe neuer Sperrmülltermine für neue Anforderungen kann sich dadurch sehr deutlich verzögern. Das Amt rät von einer ungeplanten und damit ordnungswidrigen Bereitstellung von Sperrmüll ab.

 

Die im Frühjahr 2020 geplante Biotonnenreinigung findet nicht statt.

 

Zudem entfällt die Schadstoffsammlung im Zeitraum vom 11. April 2020 bis 18. April 2020. Davon sind folgende Sammlungen betroffen:

  • Samstag, 11. April 2020 auf dem Platz der Völkerfreundschaft in Zwickau,
  • Donnerstag, 16. April 2020 an zwei Standorten in Hohenstein-Ernstthal (zwei Standorte betroffen), St. Egidien OT Lobsdorf sowie Remse (fällt komplett weg),
  • Freitag, 17. April 2020 in Lichtenstein und Waldenburg (beide Orte fallen komplett weg),
  • Samstag, 18. April in Glauchau OT Niederlungwitz und Bernsdorf (fällt komplett weg).

 

Entsorgung von Gartenabfällen:

 

Die Pflanzenabfallverordnung ist seit dem 22.03.2019 aufgehoben. Das Verbrennen von Pflanzenabfällen stellt ohne Zulassung zur Ausnahme durch die Landesdirektion Sachsen eine unzulässige Abfallbeseitigung dar und ist bußgeldbewehrt. Aus der derzeitigen Ausnahmesituation ergibt sich auch nicht per se die Voraussetzung für eine ausnahmsweise Zulassung zum Verbrennen von Pflanzenabfällen.

 

Anfallende Pflanzenabfälle sind auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu verwerten. Die Verwertung kann durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren erfolgen. Gegebenenfalls sind Pflanzenabfälle vorher durch eine geeignete mechanische Behandlung, wie beispielsweise Häckseln oder Schreddern aufzubereiten.

 

Ist dies nicht möglich, dann wird für haushaltsübliche Mengen die Nutzung der Biotonne des Landkreises Zwickau empfohlen. In diese dürfen alle pflanzlichen Abfälle von Grasschnitt bis zum Heckenverschnitt verbracht werden. Die Bioabfälle sind unbedingt unverpackt in die Biotonne zu geben. Die Aufstellung ist vom Grundstückseigentümer oder –verwalter beim Amt für Abfallwirtschaft schriftlich unter abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de zu beantragen. Die Entleerung der Biotonne erfolgt in der Regel 14-täglich.

 

Große Mengen Pflanzenabfälle können aktuell über in den Verwertungsanlagen gelistete gewerblich tätige Entsorgungs- und Galabauunternehmen transportiert und kontaktlos einer Verwertung zugeführt werden.

 

Sofern keine Eigenverwertung und keine Abgabe von großen Mengen von Pflanzenabfällen an Entsorger bzw. Entsorgungsanlagen möglich ist, erscheint eine vorläufige Lagerung der Pflanzenabfälle auf dem Anfallgrundstück der Pflanzenabfälle als zumutbar und sachgerecht, bis eine Abgabe an Entsorger bzw. Entsorgungsanlagen wieder erfolgen kann.

 

 

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