Pflegekinderdienst
  1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite


  • Der Pflegekinderdienst sucht für das Kind eine geeignete Pflegefamilie (nicht umgekehrt).
  • Der Pflegekinderdienst begleitet die Pflegefamilie während des gesamten Pflegeverhältnisses.
  • Die Pflegefamilie erhält rechtliche Beratung sowie finanzielle Unterstützung.
  • Es werden Kontakte zu anderen Pflegeeltern (Gesprächskreise) vermittelt.

Voraussetzungen:
Voraussetzungen für Pflegeeltern
  • Alle Mitglieder der Familie sollten bereit sein, das Kind gern aufzunehmen und Eltern auf Zeit zu sein
  • Erziehungserfahrungen mit eigenen Kindern erweisen sich als günstig.
  • Pflegeeltern sollten den Kindern Geborgenheit, Sicherheit und Zuwendung geben können.
  • Pflegeeltern sollten über ein großes Maß an Geduld, Toleranz und Durchhaltevermögen verfügen.
  • Pflegeeltern sollten die bisherige Entwicklung des Kindes tolerieren.
  • Pflegeeltern sollten bereit sein, mit der Herkunftsfamilie zusammenzuarbeiten.
  • Die Wohnung der Pflegefamilie sollte groß genug sein, damit das Kind „seinen Platz“ finden kann.
  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Pflegefamilie sollten geordnet und der Lebensunterhalt gesichert sein.
  • Zwischen Pflegeeltern und Jugendamt ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit wichtig.

Gründe für die Aufnahme von Kindern in Pflegefamilien
  • weil Kinder aus den verschiedenen Gründen nicht in ihren eigenen Familien bleiben können
  • weil jedes Kind Liebe, Zuwendung sowie zuverlässige Betreuung und Fürsorge benötigt
  • weil Pflegeeltern den betroffenen Kindern (aller Altersstufen) für einen kurzen oder längeren Zeitraum die nötige Förderung, Liebe und Geborgenheit geben können
  • weil die Bewältigung der Vergangenheit für die Kinder in einem harmonischen Familienverband wesentlich erleichtert werden soll
  Zeitraum für die Aufnahme von Kindern in die Pflegefamilie
  • bis das Pflegekind wieder in der Herkunftsfamilie aufgenommen werden kann
  • wenn eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie ausgeschlossen wird, kann die Pflegefamilie ein neues Zuhause auf Dauer sein
Stellenbezeichnung:Pflegekinderdienst - Sozialarbeiterin
Aufgabenbeschreibung: zuständig für: Altkreis Zwickauer Land
Telefon: 0375 4402-23243
E-Mail:AllgSozialdienst@landkreis-zwickau.de
Hausanschrift
Postanschrift
Stellenbezeichnung:Pflegekinderdienst - Sozialarbeiterin
Aufgabenbeschreibung: zuständig für: Oberwiera, Waldenburg, Remse, Callenberg, Neukirchen, Crimmitschau
Telefon: 0375 4402-23216
E-Mail:AllgSozialdienst@landkreis-zwickau.de
Hausanschrift
Postanschrift
Stellenbezeichnung:Pflegekinderdienst - Sozialarbeiterin
Aufgabenbeschreibung: zuständig für: Stadt Zwickau
Telefon: 0375 4402-23248
E-Mail:AllgSozialdienst@landkreis-zwickau.de
Hausanschrift
Postanschrift
Stellenbezeichnung:Pflegekinderdienst - Sozialarbeiterin
Aufgabenbeschreibung: zuständig für: Stadt Zwickau
Telefon: 0375 4402-23244
E-Mail:AllgSozialdienst@landkreis-zwickau.de
Hausanschrift
Postanschrift
Stellenbezeichnung:Pflegekinderdienst - Sozialarbeiterin
Aufgabenbeschreibung: zuständig für: Hohenstein- Ernstthal, Limbach- Oberfrohna, Oberlungwitz, Niederfrohna, Schönberg, Gersdorf, Bernsdorf, St. Egidien
Telefon: 0375 4402-23239
E-Mail:AllgSozialdienst@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
Stellenbezeichnung:Sozialarbeiter Pflegekinderdienst
Telefon: 0375 4402-23246
E-Mail:AllgSozialdienst@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
zum Seitenanfang springen