Entsorgung von Schrott
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Der Landkreis Zwickau bietet zwei Entsorgungswege an: Selbstanlieferung oder Abholung auf Abruf

Selbstanlieferung (gebührenfrei)Abholung auf Abruf (gebührenfrei)
Die Abholung erfolgt auf Antrag mittels Entsorgungskarte.
  • Der Anspruch besteht für Haushalte und an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Gewerbe.
  • Die Abholung erfolgt an der Grundstücksgrenze (kein Transport aus der Wohnung).
  • Die Abholung ist nicht nur am Wohnsitz, sondern auch an einem "abweichenden Abholort" (zum Beispiel einer Gartenanlage) möglich. Dieser muss sich aber im Gebiet des Landkreises Zwickau befinden.
Was gehört zum Schrott? 
  • siehe Entsorgungskarte unter Anträge und Formulare

Voraussetzungen:
  • Wohnsitz oder Gewerbesitz mit Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau

Bei Abholung auf Abruf (gebührenfrei):
  1. Der Antrag ist im Landratsamt Zwickau einzureichen.
  2. Die Abholung erfolgt nach Terminbekanntgabe durch das Amt für Abfallwirtschaft.
  3. Bitte stellen Sie die Geräte an der Grundstücksgrenze bis 07:00 Uhr am Abholtag, jedoch frühestens am Vortag bereit.
  4. Die Wartezeit beträgt zwei bis vier Wochen.
gebührenfrei, da Kosten in der Sockelgebühr enthalten sind
  • Es besteht eine Überlassungspflicht an den Landkreis Zwickau.
Stellenbezeichnung:Kontakt Abfallwirtschaft
Aufgabenbeschreibung: Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau
Telefon: 0375 4402-26600
Fax:0375 4402-26119
E-Mail:abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
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