Allgemeine Informationen
Ein rechtlicher Überblick:
- Nach § 1 Abs.2 Heilpraktikergesetz ist Heilkunde im Sinne des Gesetzes jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen.
- Wer diese ausüben will, bedarf der Erlaubnis.
- Örtlich zuständig für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist die Verwaltungsbehörde (z.B. Landratsamt Zwickau), in deren Dienstbezirk die antragstellende Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat oder zuletzt hatte. Regelmäßig ist das der Ort der Hauptwohnung.
- Die Kenntnisüberprüfung für das gesamte Gebiet des Freistaates Sachsen erfolgt im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz.
Kosten und Gebühren
- 250,00 Euro bei Erlaubniserteilung
- Unabhängig davon erhebt das Gesundheitsamt Görlitz für die Kenntnisüberprüfung Gebühren und Auslagen.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Sachbearbeiterin Gewerberecht |
Aufgabenbeschreibung: |
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Telefon: | 0375 4402-24123 |
Fax: | 0375 4402-24109 |
E-Mail: | ordnungsamt@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Stellenbezeichnung: | Sachbearbeiter Gewerberecht |
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Telefon: | 0375 4402-24122 |
Fax: | 0375 4402-24109 |
E-Mail: | ordnungsamt@landkreis-zwickau.de |
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