Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
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Aufgaben der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen
Die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat den Auftrag, den Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." umzusetzen. Ziel ihrer Arbeit ist es, die selbständige und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft - beginnend bei der Erziehung und Ausbildung,  über die Teilnahme am Arbeitsleben, dem Verkehr, den Freizeit- und Ferienangeboten bis hin zum Wohnen im Alter - zu erreichen. Die Beauftragte ist Mittler zwischen den Interessen von Menschen mit Behinderungen, Behindertenverbänden und -organisationen, Selbsthilfegruppen, Rehabilitationsträgern u. a. sowie der öffentlichen Verwaltung. Sie arbeitet ressort- und sachgebietsübergreifend auf den verschiedensten Ebenen der Sozial- und Gesundheitspolitik und wirkt bei neuen Vorhaben in allen Bereichen des öffentlichen Lebens auf die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen hin.


Sie erfüllt folgende formale Funktionen:
  • Individuelle Beratung, Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen, Kooperation mit zuständigen öffentlichen und privaten Stellen
  • Initiieren von Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe und Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen, Maßnahmen zur Problemlösung
  • Hinwirken auf die Durchsetzung des Grundsatzes der Barrierefreiheit in allen Bereichen des öffentlichen Lebens im Landkreis
  • Fach- und ressortübergreifende Koordinationsaufgaben zur Verbesserung gesellschaftlicher Rahmbedingungen
Als Angestellte der Kreisverwaltung ist die Behindertenbeauftragte zuständig für das gesamte Kreisgebiet Zwickau und für alle Menschen mit Behinderungen. Sie ist dem Landrat direkt unterstellt, arbeitet weisungsfrei, parteiunabhängig und organisiert ihre Arbeit selbst.

Ihre Aufgaben gliedern sich in drei Bereiche:
  1. Mitwirken am Prozess der Willensbildung in kommunalpolitischen Gremien und Sensibilisierung für das Thema "Behinderung", als Querschnittsaufgabe bei allen Entscheidungen
  2. Kontroll- und Initiativfunktion
  3. Information und Bildung von Impulsen für die Fortentwicklung der Behindertenpolitik auf kommunaler Ebene
Termine nach Absprache


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