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Auf dem Bild sind Blumen in einem Garten

05. April 2024 Landkreis Zwickau

Auslobung 1. Kreiswettbewerb "Schönste Kleingartenanlage im Landkreis Zwickau" 2024 - Bewerbungsfrist abgelaufen

Auslobender: Landkreis Zwickau

Der erste Kleingartenwettbewerb im Landkreis Zwickau steht unter der Schirmherrschaft des Landrates Carsten Michaelis.

Sie wollen gemeinsam die neuen Projekte und Ideen in Ihrer Kleingartenanlage vorstellen? Sie haben besonders großes bürgerschaftliches Engagement in Ihrem Verein und möchten dies offiziell würdigen? Sie sind sowohl im Naturschutz als auch in Fachberatungen ganz vorn dabei und können mit Ihrem Fachwissen punkten? Ihre Kleingartenanlage bietet besondere Gemeinschaftsflächen, die frei für die Öffentlichkeit zugänglich sind und Groß und Klein für einen Ausflug ins Grüne anzieht? Sie wollen der Öffentlichkeit zeigen, dass Kleingartenanlagen nicht nur einfache Grünflächen sind, sondern vielmehr Raum für individuelle Entfaltungsmöglichkeiten schafft und ebenso dafür sorgen, dass man einen Großteil des Jahres mit gesunden und frischen Lebensmitteln versorgt ist? 
Dann machen Sie mit beim ersten Kleingartenwettbewerb des Landkreises Zwickau! 

Bereits jetzt machen wir darauf aufmerksam, dass im Jahr 2025 der Landeswettbewerb und im Jahr 2026 der Bundeswettbewerb stattfinden wird. 

Der Wettbewerb richtet sich an alle Kleingartenvereine im Landkreis Zwickau, unabhängig davon, ob diese in einem Kleingärtnerverband (Stadt-, Kreis-, Regional- und Territorialverband) organisiert sind. 

Bewerbungsfrist ist abgelaufen.

Ansprechpartner:    
Stefan Müller, Telefon: 0375 4402-25220
Carolin Vogel, Telefon: 0375 4402-25111
E-Mail: kreisentwicklung@landkreis-zwickau.de

 

Es wird folgende Bewertungskriterien geben, nach denen die Jury sowohl bei der Vorauswahl als auch bei den Begehungen den jeweiligen Verein bepunktet:

  1. Gestaltung der Kleingartenanlage 
  2. umweltschutz- und naturschutzfachliche Projekte, ökologische Strategien und Maßnahmen 
  3. soziale Projekte und bürgerschaftliches Engagement
  4. Gestaltung und Nutzung der Einzelgärten
  5. Qualität und Kreativität der Bewerbung

Näheres zu den Bewertungskriterien 

1. Gestaltung der Kleingartenanlage

  • Wie ist die Anlage in Wohngegend und Landschaftsraum eingebunden? 
  • Ist die Kleingartenanlage für Besucher frei zugänglich, ggf. auch behindertengerecht?
  • Gibt es einladende Eingangsbereiche und durch die Mitglieder sowie Gäste nutzbare Einrichtungen (Vereinsheim, Spielplatz, …)?
  • Wird die Anlage den Nutzungsansprüchen der Kleingärtner, Spaziergänger und Gästen gerecht?
  • Gibt es Konzepte für die Entwicklung der Kleingartenanlage? 
  • Wie wird mit Nachfrage und Leerstand der Parzellen umgegangen?

2. Umweltschutz- und naturschutzfachliche Projekte, ökologische Strategien und Maßnahmen 

  • Wird die Kleingartenanlage nachhaltig und im Einklang mit der Natur bewirtschaftet (Entsiegelungsmaßnahmen, Regenwasserspeicherung, Kompostanlagen, bewusster Verzicht auf Plastik)?
  • Wird das Leitbild des naturnahen Gärtnerns praktiziert? Zum Beispiel durch Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel, standortgerechte und einheimische Pflanzen, Bodenpflege und -schutz, Förderung von Nützlingen.
  • Trägt der Verein mit konkreten Maßnahmen zum Umwelt-, Natur- und Artenschutz bei? Beispielsweise durch Streuobst-, Feucht-, Trocken- und Blumenwiesen, Brachflächen, Nähr- und Nistgehölze, Nisthilfen und Unterschlüpfe für Tiere.
  • Gibt es Kooperationen im Bereich Natur- und Umweltschutz?
  • Werden den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern gärtnerische Fachberatungen zu Kräuter- und Themengärten, Anbau regionaler sowie alter und seltener Pflanzenarten und -sorten, Pflanzensammlungen angeboten?
  • Gibt es Initiativen zum Insektenschutz und zur Förderung von Wild- und Honigbienen? Das können beispielsweise sein: insektenfreundliche Gärten, Blühflächen, Nisthilfen für Wildbienen und andere Insekten, Kooperationen mit Imkern, Bienenstände, Bienenschaugärten.

3. Soziale Projekte und bürgerschaftliches Engagement

  • Welche gesellschaftlichen Funktionen erfüllt der Kleingartenverein? 
  • Wird er seinem sozialen Auftrag gerecht? Bezieht er soziale Milieus, Kulturen, Nationalitäten und Generationen ein?
  • Wie wird um neue Mitglieder geworben?
  • Wie nimmt der Verein seine soziale Verantwortung gegenüber der Nutzergemeinschaft, aber auch der Bürgergesellschaft wahr? 
  • Gibt es Projekte und Angebote für die Mitglieder des Vereins, aber auch für die umliegende Bevölkerung? Das könnte sein: Sommerfeste, Jahresveranstaltungen, Kooperationen zu Senioren- und Altenbetreuung, Grüne Klassenzimmer, Lehrpfade, Sonder-/Themengärten, Einbindung in das gemeinschaftliche Leben.

4. Gestaltung und Nutzung der Einzelgärten 

  • Ist die Kleingartenanlage durch attraktive, gestalterische Projekte und Objekte besonders attraktiv und zieht dadurch Besucher an? Wird nachhaltig gegärtnert?
  • Tragen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner mit Maßnahmen oder Objekten zum Natur- und Artenschutz bei? Beispielsweise durch Selbstversorgung mit lokalen und saisonalen Lebensmitteln, Mischkulturen, Anbau alter und seltener Arten und Sorten, biologischer Pflanzenschutz, torffreies Gärtnern, sparsamer Umgang mit Plastik im Garten, Kompostierung, Mulchen und anderen Bodenschutzmaßnahmen, geringe Versieglung, Nützlingsförderung.

5. Qualität und Kreativität der Bewerbung

  • Wie präsentiert sich der Kleingärtnerverein mit seinen Bewerbungsunterlagen und bei der Ortsbesichtigung?
  • Gibt es etwas mit dem sich Ihre Kleingartenanlage besonders hervorhebt? 
     

Vorprüfung der Teilnahmeunterlagen und Ortsbesichtigung der Kleingartenanlagen

Nach Sichtung der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt eine Vorauswahl bis 1. Mai 2024. 

Die Besichtigung der aussichtsreichsten Kleingartenanlagen durch die Wettbewerbsjury findet im Zeitraum Mai bis Juli statt. Die Termine werden den Vereinen rechtzeitig bekannt gegeben. Die Jury setzt sich aus je einer Vertreterin/einem Vertreter der Verbände und einer Vertreterin/einem Vertreter aus dem Umweltamt zusammen. 

Preisverleihung und Prämien

Der Sieger des Wettbewerbes erhält ein Preisgeld von 1.500 Euro. Der Zweitplatzierte erhält ein Preisgeld von 1.000 Euro und der Drittplatzierte ein Preisgeld von 500 Euro. 

Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnehmerurkunde.

Die Ergebnisse des Kleingartenwettbewerbes 2024 werden in einer Abschlussdokumentation publiziert. Die teilnehmenden Vereine erklären mit der Teilnahme ihr Einverständnis zur Erstellung, Verarbeitung und Veröffentlichung von Ton- und Bildaufnahmen insbesondere in Bezug auf Vereinsmitglieder. Dies gilt insbesondere für Mitglieder, die sich am Tag der Begehung aktiv einbringen als auch Mitglieder, die an der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs und Erstellung der Dokumentation teilnehmen.

Dieses Einverständnis soll darüber hinaus auch für die zeitlich, räumliche und inhaltliche uneingeschränkte Nutzung und Veröffentlichung von Ton-, Bild- und Filmmaterial zum Zweck der öffentlichen Berichterstattung über das Vereinsleben (z. B. während des Wettbewerbs) gelten. Ebenso stellen die teilnehmenden Vereine sicher, dass die Bild- und Persönlichkeitsrechte des eingereichten Materials vor Abgabe hinreichend geklärt sind und der Rechteinhaber einverstanden ist, dass das Material kostenfrei an Dritte weitergegeben und durch diese genutzt werden darf.

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