Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungsrechts
Am 6. Januar 2024 hat das Landratsamt Zwickau eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungsrechts bekanntgegeben. Die Allgemeinverfügung gilt für den Zeitraum vom 8. Januar 2024, 0 Uhr, bis 15. Januar 2024, 24 Uhr, für die Durchführung von Versammlungen, welche die Thematiken „Bauernproteste“ oder „Generalstreik“ betreffen.
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